Vollzugsdatenverarbeitungsverordnung - Vollzugsdaten-VO
DE - Landesrecht NRW

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Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, von Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung im Rahmen von Identitätsfeststellungsverfahren und Sicherheitsanfragen sowie zur Bestimmung der Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einer Sicherheitsanfrage abzusehen ist (Vollzugsdatenverarbeitungsverordnung - Vollzugsdaten-VO)

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