Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW
INHALT
Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW)
- Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW)
- § 1 Schutzwirkung und Zuständigkeit
- § 2 Digitale Denkmalliste
- § 3 Führung der Denkmalliste und Pflege der Bestandsakten
- § 4 Veröffentlichung der Denkmalliste
- § 5 Rücksichtnahmegebot
- § 6 Ausstellung von Urkunde und Denkmalplakette
- § 7 Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden
- § 8 Aufgabenübertragung im Bereich der Denkmalpflege auf Antrag
- § 9 Veräußerungsanzeige und Anzeigepflicht
- § 10 Kleinere Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert
- § 11 Aussetzen einer Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde
- § 12 UNESCO Welterbe
- § 13 Übernahme der Denkmalliste hinsichtlich der Bodendenkmäler durch das jeweils zuständige Denkmalfachamt
- § 14 Anwendung des neuen Denkmalschutzgesetzes bei laufenden Verfahren
- § 15 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Fussnoten
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