Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland,  K. d. ö. R. mit Sitz in Berlin im Wege der Zweitverleihung
DE - Landesrecht NRW

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Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland,  K. d. ö. R. mit Sitz in Berlin im Wege der Zweitverleihung

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