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Verordnung zur Regelung der Qualifikation der Lehrkräfte zur Durchführung des theoretischen Unterrichts an Pflegeschulen
DE - Landesrecht NRW
16.04.2021
INHALT
Verordnung zur Regelung der Qualifikation der Lehrkräfte zur Durchführung des theoretischen Unterrichts an Pflegeschulen
Verordnung zur Regelung der Qualifikation der Lehrkräfte zur Durchführung des theoretischen Unterrichts an Pflegeschulen
§ 1 Abweichungsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Landesausführungsgesetzes Pflegeberufe
§ 2 Abweichende Umfangsregelung
§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Fussnoten
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