Gesetz zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
INHALT
Gesetz zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
- Gesetz zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
- § 1 Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in die Einstiegserfahrungsstufen der Grundgehaltstabelle
- § 2 Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 5 in Ämter der Besoldungsgruppe A 5 mit Amtszulage
- § 3 Überleitung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 6 in Ämter der Besoldungsgruppe A 6 mit Amtszulage
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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