Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2
DE - Landesrecht NRW

INHALT

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen mit abgeschlossenem Studium der Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2)

Markierungen
Leseansicht