Laufbahnverordnung - LVO
INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Grundsatz
- § 3 Zuständigkeiten für Entscheidungen
- § 4 Laufbahnrechtlicher Befähigungserwerb
- § 5 Probezeit
- § 6 Nachteilsausgleich
- § 7 Beförderung, Erprobungszeit
- § 8 Beurteilung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
- § 9 Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen
- § 10 Dienstzeit
- § 11 Laufbahnwechsel
- § 12 Einstellung früherer Beamtinnen oder Beamter und Einstellung von Beamtinnen oder Beamten anderer Dienstherren
- § 13 Erleichterung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen
- § 14 Ausnahmen
- § 15 Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
- § 16 Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungen und Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit
- § 17 (Fn 3) Fortbildung und Personalentwicklung
- § 18 Beförderungsvoraussetzungen
- § 19 Grundsätzliche Regelungen
- § 20 Ausbildungsaufstieg
- § 21 Qualifizierungsaufstieg
- § 22 Aufstieg in bestimmte Aufgabenbereiche
- § 23 Aufstieg durch Bachelor- oder Diplomstudium mit dem Ziel der Spezialisierung
- § 24 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
- § 25 Modulare Qualifizierung
- § 26 Masterstudium
- § 27 Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung
- § 28 Beförderungsvoraussetzungen in Ämter nach A 15 oder Ämter mit höherem Endgrundgehalt
- § 29 Berufliche Entwicklung in leitenden Funktionen an obersten Landesbehörden
- § 30 Allgemeines
- § 31 Befähigung
- § 32 Probezeit
- § 33 Laufbahnwechsel
- § 34 Zugang zu Leitungsämtern und Ämtern mit besonderen Funktionen
- § 35 Befähigung für den Schulaufsichtsdienst und für Ämter mit überwiegend pädagogischen Aufgaben
- § 36 Befähigung für Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer
- § 37 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
- § 38 Befähigung für Technische Lehrerinnen und Technische Lehrer
- § 39 Beförderung von Technischen Lehrerinnen oder Technischen Lehrern
- § 40 Befähigung für eine Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung
- § 41 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen
- § 42 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer als Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- § 43 Beförderung von Fachlehrerinnen oder Fachlehrern
- § 44 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte
- § 45 Befähigung für Akademische Rätinnen und Akademische Räte als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule
- § 46 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte im Hochschuldienst
- § 47 Ausbildung und Prüfung
- § 48 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben
- § 49 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter sowie Lehrerinnen und Lehrer an Studieninstituten für kommunale Verwaltung
- § 50 Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Beamtinnen und Beamte der Landtagsverwaltung, des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofs sowie der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- § 51 Richterinnen und Richter
- § 52 (Fn 2) Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Justizministeriums
- § 53 Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworbene Befähigungen
- § 54 Früher erworbene Befähigungen
- § 55 Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungen an die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit
- § 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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