Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen (946.231.179.8)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen
- 1. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
- Art. 1 ⁴ Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
- Art. 1 a ⁷ Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 1 b ¹¹ Ausnahmen zu humanitären Zwecken
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Ein- und Durchreiseverbot
- 2. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 4 Kontrolle und Vollzug
- Art. 5 Meldepflichten
- Art. 6 Strafbestimmungen
- 3. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen und Inkrafttreten ¹⁹
- Art. 7 ²⁰ Automatische Übernahme von Listen der natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
- Art. 8 Inkrafttreten
- Anhang ²¹
- Natürliche und juristische Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen, das Ein- und Durchreiseverbot und das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern richten
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