Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen
                            Allgemeinverfügung  über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 28. Januar 2025
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 ¹ ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹    SR  916.161
                        
                        
                    
                    
                    
                Das Pflanzenschutzmittel
                            Fonganil (W-6409, 465 g/l Metalaxyl-M)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Aubergine | Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine | Konzentration: 0.021 % Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 3, 4, 5, 7 | 
| Baby-Leaf (Asteraceae) | Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée | Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 5, 6 | 
| Baby-Leaf (Chenopodiaceae) | Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats | Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen | 1, 2, 3, 4, 5 | 
| Melonen | Krätze der Kürbisgewächse | Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 3, 4, 5 | 
| Rhabarber | Falscher Mehltau des Rhabarbers | Aufwandmenge: 0.21 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August | 1, 2, 3, 4, 5 | 
| Rucola | Alternaria spp., Phoma, Pythium spp., Weisser Rost | Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 5, 6 | 
| Salate (Asteraceae) | Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée | Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 5, 6 | 
| Spinat | Falscher Mehltau des Spinats , Papierfleckenkrankheit des Spinats | Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen | 1, 2, 3, 4, 5 | 
| Zwiebeln Schalotten Knoblauch | Falscher Mehltau der Zwiebel | Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 3, 4, 5 | 
                            Auflagen für die Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe im Gewächshaus: Schutzhandschuhe + flüssigkeitsdichter Schutzanzug (Typ 3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe im Freiland: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04 enthält.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen im Freiland: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                Das Pflanzenschutzmittel
                            Cymoxanil WG (W-6693, 45 % Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sandoro (W-6693-1, 45 % Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Cymbal 45 (W-7534, 45 % Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sporex (W-7534-1, 45 % Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Cymbal WG (W-7534-2, 45 % Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Erbsen mit Hülsen | Falscher Mehltau der Erbse | Aufwandmenge: 0.25 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen | 1, 2, 3, 6, 7 | 
| Schalotten | Falscher Mehltau der Zwiebel | Aufwandmenge: 0.18-0.25 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 4, 5, 6, 7 | 
                            Auflagen für die Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthält.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                Das Pflanzenschutzmittel
                            Revus (W-6509, 250 g/l  
    Mandipropamid
    )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            open_with
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Rhabarber | Falscher Mehltau des Rhabarbers | Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August | 1, 2, 3 | 
| Zwiebeln | Falscher Mehltau der Zwiebel, Mehlkrankheit der Zwiebel, Papierfleckenkrankheit der Zwiebel, Rost auf Zwiebel-Arten, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse | Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2, 3 | 
                            Auflagen für die Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            Amistar (W-5481, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hortosan (W-5481-1, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amistar (W-5481-2, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ortiva (W-5481-3, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amistar W-5481-4, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ortiva (W-5481-5, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Priori Star (W-7136, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Chamane (W-7150, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Legado (W-7238, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Heritage Flow (W-7365, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diagonal (W-7496, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Legado (W-7607, 250 g/l Azoxystrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            open_with
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Bohnen ohne Hülsen | Rost der Bohne | Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen | 1, 2, 3 | 
                            Auflagen für die Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.
                        
                        
                    
                    
                    
                Das Pflanzenschutzmittel
                            Signum (W-6994, 26.7 % Boscalid, 6.7 % Pyraclostrobin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Tomaten | Samtfleckenkrankheit der Tomate | Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen | 1, 2, 3, 4, 5, 6 | 
                            Auflagen für die Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Anwendung im Gewächshaus: Schutzhandschuhe + flüssigkeitsdichter Schutzanzug (Typ 3) tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Das Pflanzenschutzmittel
                            Moon Sensation (W-6961, 250 g/l Trifloxystrobin, 250 g/l Fluopyram)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird befristet bis zum 30. November 2025 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Bohnen | Rost der Bohne | Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Wochen | 1, 2, 3, 4 | 
                            Auflagen für den Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Das Pflanzenschutzmittel
                            Moon Privilege (W-6828, 500 g/l Fluopyram)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Chicorée | Sclerotinia-Fäule | Aufwandmenge: 0.5 l/ha | 1, 2, 3, 4 | 
                            Auflagen für den Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            Score 250 EC (W-4933, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Slick (W-5056, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bogard (W-5056-1, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Slick (W-5056-2, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SICO (W-5056-3, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SCORE PROFI (W-5056-4, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Score Profi (W-5056-5, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Difcor 250 EC (W-6452, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Genius Rex (W-6452-1, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Divo (W-7342, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rondo HG (W-7422, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lumino (W-7521, 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Mangold | Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten | Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Wochen | 1, 2, 3, 4, 5 | 
                            Auflagen für den Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPe 1: Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            Orondis Plus (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Deutschland, ausländische Zulassungsnummer: 00A426-00)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zorvec Enicade (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Deutschland, ausländische Zulassungsnummer: 008946-00)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zorvec Enicade (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Österreich, ausländische Zulassungsnummer: 3978-0)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Epicaltrin bzw. Orondis Plus (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Frankreich, ausländische Zulassungsnummer: 2190598)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendungsverfahren | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Gemüsebau | |||
| Zwiebeln Schalotten | Falscher Mehltau der Zwiebel | Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 7 Tage | 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 | 
                            Auflagen für den Anwendung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Behandlungen im Abstand von 7 Tagen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung in Mischung mit einem anderen für diese Indikation zugelassenen Wirkstoff anwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 49 (F9) enthält.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gefahrenkennzeichnungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette.
                        
                        
                    
                    
                    
                Entzug der aufschiebenden Wirkung
                            Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 ²  über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsmittelbelehrung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                | 28. Januar 2025 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss | 
                            ²   SR  172.021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen
                        
                        
                    
                    
                    
                
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