BBl 2025 243
CH - Bundesblatt

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen
vom 28. Januar 2025
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 ¹ ,
verfügt:
¹ SR 916.161

Das Pflanzenschutzmittel

Fonganil (W-6409, 465 g/l Metalaxyl-M)
wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Aubergine Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine Konzentration: 0.021 % Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 3, 4, 5, 7
Baby-Leaf (Asteraceae) Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 5, 6
Baby-Leaf (Chenopodiaceae) Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen 1, 2, 3, 4, 5
Melonen Krätze der Kürbisgewächse Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 3, 4, 5
Rhabarber Falscher Mehltau des Rhabarbers Aufwandmenge: 0.21 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August 1, 2, 3, 4, 5
Rucola Alternaria spp., Phoma, Pythium spp., Weisser Rost Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 5, 6
Salate (Asteraceae) Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 5, 6
Spinat Falscher Mehltau des Spinats , Papierfleckenkrankheit des Spinats Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen 1, 2, 3, 4, 5
Zwiebeln Schalotten Knoblauch Falscher Mehltau der Zwiebel Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 3, 4, 5
Auflagen für die Anwendung
1
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe im Gewächshaus: Schutzhandschuhe + flüssigkeitsdichter Schutzanzug (Typ 3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe im Freiland: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
2
Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04.
4
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04 enthält.
5
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen im Freiland: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
6
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
7
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

Das Pflanzenschutzmittel

Cymoxanil WG (W-6693, 45 % Cymoxanil)
Sandoro (W-6693-1, 45 % Cymoxanil)
Cymbal 45 (W-7534, 45 % Cymoxanil)
Sporex (W-7534-1, 45 % Cymoxanil)
Cymbal WG (W-7534-2, 45 % Cymoxanil)
werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Erbsen mit Hülsen Falscher Mehltau der Erbse Aufwandmenge: 0.25 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen 1, 2, 3, 6, 7
Schalotten Falscher Mehltau der Zwiebel Aufwandmenge: 0.18-0.25 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 4, 5, 6, 7
Auflagen für die Anwendung
1
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
2
Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.
3
Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
4
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
5
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthält.
6
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
7
Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.

Das Pflanzenschutzmittel

Revus (W-6509, 250 g/l Mandipropamid )
wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Rhabarber Falscher Mehltau des Rhabarbers Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August 1, 2, 3
Zwiebeln Falscher Mehltau der Zwiebel, Mehlkrankheit der Zwiebel, Papierfleckenkrankheit der Zwiebel, Rost auf Zwiebel-Arten, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2, 3
Auflagen für die Anwendung
1
Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
2
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
3
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.

Die Pflanzenschutzmittel

Amistar (W-5481, 250 g/l Azoxystrobin)
Hortosan (W-5481-1, 250 g/l Azoxystrobin)
Amistar (W-5481-2, 250 g/l Azoxystrobin)
Ortiva (W-5481-3, 250 g/l Azoxystrobin)
Amistar W-5481-4, 250 g/l Azoxystrobin)
Ortiva (W-5481-5, 250 g/l Azoxystrobin)
MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6, 250 g/l Azoxystrobin)
Priori Star (W-7136, 250 g/l Azoxystrobin)
Chamane (W-7150, 250 g/l Azoxystrobin)
Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin)
Legado (W-7238, 250 g/l Azoxystrobin)
Heritage Flow (W-7365, 250 g/l Azoxystrobin)
Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin)
Diagonal (W-7496, 250 g/l Azoxystrobin)
Legado (W-7607, 250 g/l Azoxystrobin)
werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Bohnen ohne Hülsen Rost der Bohne Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen 1, 2, 3
Auflagen für die Anwendung
1
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
2
Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.

Das Pflanzenschutzmittel

Signum (W-6994, 26.7 % Boscalid, 6.7 % Pyraclostrobin)
wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Tomaten Samtfleckenkrankheit der Tomate Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen 1, 2, 3, 4, 5, 6
Auflagen für die Anwendung
1
Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
2
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
3
Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
4
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
5
Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.
6
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Anwendung im Gewächshaus: Schutzhandschuhe + flüssigkeitsdichter Schutzanzug (Typ 3) tragen.

Das Pflanzenschutzmittel

Moon Sensation (W-6961, 250 g/l Trifloxystrobin, 250 g/l Fluopyram)
wird befristet bis zum 30. November 2025 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Bohnen Rost der Bohne Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Wochen 1, 2, 3, 4
Auflagen für den Anwendung
1
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
2
Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
4
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.

Das Pflanzenschutzmittel

Moon Privilege (W-6828, 500 g/l Fluopyram)
wird befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Chicorée Sclerotinia-Fäule Aufwandmenge: 0.5 l/ha 1, 2, 3, 4
Auflagen für den Anwendung
1
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
2
Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
4
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

Die Pflanzenschutzmittel

Score 250 EC (W-4933, 250 g/l Difenoconazol)
Slick (W-5056, 250 g/l Difenoconazol)
Bogard (W-5056-1, 250 g/l Difenoconazol)
Slick (W-5056-2, 250 g/l Difenoconazol)
SICO (W-5056-3, 250 g/l Difenoconazol)
SCORE PROFI (W-5056-4, 250 g/l Difenoconazol)
Score Profi (W-5056-5, 250 g/l Difenoconazol)
Difcor 250 EC (W-6452, 250 g/l Difenoconazol)
Genius Rex (W-6452-1, 250 g/l Difenoconazol)
Divo (W-7342, 250 g/l Difenoconazol)
Rondo HG (W-7422, 250 g/l Difenoconazol)
Lumino (W-7521, 250 g/l Difenoconazol)
werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Mangold Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Wochen 1, 2, 3, 4, 5
Auflagen für den Anwendung
1
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
2
SPe 1: Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.
3
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
4
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
5
Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

Die Pflanzenschutzmittel

Orondis Plus (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Deutschland, ausländische Zulassungsnummer: 00A426-00)
Zorvec Enicade (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Deutschland, ausländische Zulassungsnummer: 008946-00)
Zorvec Enicade (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Österreich, ausländische Zulassungsnummer: 3978-0)
Epicaltrin bzw. Orondis Plus (100 g/l Oxathiapiprolin, Herkunftsland: Frankreich, ausländische Zulassungsnummer: 2190598)
werden befristet bis zum 30. November 2025 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungsverfahren Auflagen
Gemüsebau
Zwiebeln Schalotten Falscher Mehltau der Zwiebel Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 7 Tage 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Auflagen für den Anwendung
1
Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
2
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
3
Behandlungen im Abstand von 7 Tagen.
4
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung in Mischung mit einem anderen für diese Indikation zugelassenen Wirkstoff anwenden.
5
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 49 (F9) enthält.
6
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
7
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
-
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
-
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
-
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
-
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette.

Entzug der aufschiebenden Wirkung

Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 ² über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
28. Januar 2025 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
² SR 172.021
Bundesrecht
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