Verordnung über die Immobilien des Kantons
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses Verordnung über die Immobilien des Kantons (ImmoV) Vom 8. März 2023 (Stand 1. Mai 2023) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf § 27 Abs. 4 des Dekrets über die wirkungsorientierte Steuerung von Auf- gaben und Finanzen (DAF) vom 5. Juni 2012 1 ) , beschliesst:
1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1 Die folgenden Regelungen gelten für die Immobilien im Eigentum des Kantons so- wie für die von ihm angemieteten Objekte.
§ 2 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt Aufgaben und Zuständigkeiten so wie die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuerung, Planung, Projektierung, Realisierung und Betrieb sowie Nutzung und Liquidation der Immobilien der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der unselbständigen Anstalten des Kantons.
§ 3 Begriffe
1 Diese Ve rordnung verwendet folgende Begriffe: a) Immobilien: Grundstücke, Bauten und Anlagen. b) Nutzerdepartemente: Alle Departementen, die Staatskanzlei, der Grosse Rat so- c) Öffentliches Immobilienmanagement (PREM - Pu blic Real Estate Manage- ment): Gesamtheit aller Massnahmen zur Deckung des Raumbedarfs der Nut- zerdepartemente sowie zur Wahrung der Interessen des Kantons als Immobili- eneigentümer und - besitzer oder als Bauherrschaft.
1 ) SAR 612.310
d) Bauvorhaben: Neu - , Um - und Erweiteru ngsbauten sowie Instandsetzungen und Rückbauten. e) Immobilienbetrieb: Management - und Planungsaufgaben sowie operative und administrative Massnahmen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Immobilien.
2. Öffentliches Immobilienmanagement
§ 4 All gemeine Zuständigkeiten
1 Immobilien Aargau ist zuständig für die strategische Planung, den Abschluss von Immobiliengeschäften und die Umsetzung von Bauvorhaben.
2 Sie ist auf Basis der Betriebsmodelle des Produktkatalogs zuständig für den Betrieb sowie die Liquidation der Immobilien des kantonalen Portfolios.
3 Immobilien Aargau vertritt die Interessen des Kantons als Eigentümer und Besitzer von Immobilien, steuert den Immobilienbestand, führt die Anlagenbuchhaltung sowie die Immobilienerfolgsrechnungen über alle Immobilien und plant die erforderlichen Investitionsmittel.
4 Das öffentliche Immobilienmanagement für die aus Mitteln der Strassenrechnung finanzierten Immobilien obliegt dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Die nachfolgenden Bestimmungen zu r Steuerung und strategischen Planung, Projektie- rung und Realisierung sowie zum Immobilienbetrieb sind sinngemäss anwendbar.
5 Die Zuständigkeit von Immobilien Aargau gemäss den Absätzen 1 – 3 gilt nur, wenn Art und Beschaffenheit der Immobilien und Anlagen PREM zulassen.
§ 5 Ausnahmen
1 Das Departement Gesundheit und Soziales ist zuständig für die Anmietung von Im- mobilien im Asylbereich.
2 Immobilien Aargau regelt mittels Leistungsvereinbarungen abweichende Zuständig- keiten mit den Abteilungen Landschaft und Gewässer sowie Wald.
§ 6 Vertretungszuständigkeit
1 Für die Vertretung des Kantons bei Immobiliengeschäften, namentlich für den Ab- schluss der Verträge und die Anmeldung beim Grundbuchamt bezeichnen das Depar- tement Finanzen und Ressourcen und das Departem ent Bau, Verkehr und Umwelt die durch den Regierungsrat zu ermächtigenden Funktionen.
§ 7 Koordinationsperson Immobilien
1 Jedes Nutzerdepartement bestimmt eine Koordinationsperson Immobilien als zent- rale Koordinations - und Ansprechstelle.
3. Datenhaltung und Informationspflicht
§ 8 Datenhaltung
1 Immobilien Aargau führt die Stammdaten der Immobilien in digitaler Form. Sie stellt sie den Nutzerdepartementen zur Verfügung und sichert deren Qualität. Die Nut- zerdepartemente melden Immobilien Aargau Veränderu ngen der Stammdaten.
§ 9 Informationspflicht
1 Die Nutzerdepartemente stellen Immobilien Aargau finanzielle Daten sowie alle notwendigen Informationen über Nutzung und Betrieb zur Wahrnehmung der Wer- keigentümerverantwortung zur Verfügung. Letztere betreffen insbesondere folgende Themenbereiche: a) Brandschutz, b) Gebäudenutzung, c) Gebrauchstauglichkeit, d) Gebäudesicherheit, e) Arbeitssicherheit, f) Gesundheitsschutz.
2 Immobilien Aargau stellt den Nutzerdepartementen die eigentümer - und bauherren- s eitigen Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, zur Verfü- gung.
4. Steuerung und strategische Planung
4.1 Allgemeines
§ 10 Aufgaben
1 Immobilien Aargau nimmt hinsichtlich Steuerung und strategischer Planung insbe- sondere folgende Aufgaben wahr: a) Portfoliosteuerung, b) Portfoliooptimierung, c) Portfoliorisikomanagement, d) Bedarfsmanagement, e) Immobiliensteuerung, f) Abschluss von Immobiliengeschäften.
§ 11 Immobilienstrategie
1 Immobilien Aargau überprüft und überarbeitet alle acht Jahre die vom Regierungsrat festzulegende Immobilienstrategie des Kantons.
2 Sie kann im Rahmen der Immobilienstrategie mit den Nutzerdepartementen nach Bedarf immobilienspezifische Strategien pro Portfolio, Teilportfolio oder einzelner Immobilie ent wickeln.
§ 12 Immobilienstandards
1 Immobilien Aargau erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzerdepartementen Stan- dards für vergleichbare Immobilien, Nutzungsarten oder Leistungsbereiche insbeson- dere zu den Kategorien Flächen, Bau und Betrieb.
2 Die Immobi lienstandards werden in Anhang 1 geregelt.
4.2 Immobilienplanung
§ 13 Bedarfsplanung und Flächenmanagement
1 Immobilien Aargau ist in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen für die Pla- nung des Flächenbedarfs zuständig. Diese beruht auf der langfristigen F lächenbedarf- sprognose und berücksichtigt wesentliche Belegungsänderungen, die Laufzeiten der Mietverträge, Leerstände und mögliche Entwicklungsflächen.
2 Jedes Nutzerdepartement plant seinen räumlichen Bedarf für 10 Jahre und nimmt einen Ausblick auf 20 Ja hre vor.
§ 14 Unterhaltsplanung
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente führen gemäss den Betriebsmodel- len des Produktkatalogs die Instandsetzungsplanung für 10 Jahre und die Instandhal- tungsplanung für 4 Jahre.
2 Immobilien Aargau führt die Planung der grosszyklischen Sanierungen für 25 Jahre.
§ 15 Raumbegehren und Projektdefinition
1 Raumbegehren zuhanden von Immobilien Aargau erfordern folgende Angaben: a) Ausgangslage und Problemstellung, b) Raumbedarf, Zeithorizont und Rahmenbedingungen, c) Nac hweis, dass der Bedarf nicht durch eigene organisatorische Massnahmen oder eine Nutzungsoptimierung gedeckt werden kann, d) mögliche Lösungsansätze, e) Chancen und Risiken der räumlichen Massnahme.
2 Immobilien Aargau prüft das Begehren auf seine Vereinbarkeit mit der Immobili- enstrategie des Kantons und den Immobilienstandards sowie auf allfällige immobi- lienspezifische Strategien. Sie kann das Begehren zur Überarbeitung an das Nutzer- departement zurückweisen.
3 Nach Genehmigung des Begehrens durch Immobilien Aargau erarbeitet sie in Zu- sammenarbeit mit dem Nutzerdepartement die Projektdefinition. Diese umfasst ins- besondere a) den Standortentscheid, den Lösungsansatz und die Projektart b) die Vereinbarkeit mit dem Planungsrecht und den Immobilienstand ards, c) die zeitliche Umsetzung, d) den voraussichtlichen Kostenrahmen für die Bereitstellung, e) die Wirtschaftlichkeit (Nutzwertanalyse) und voraussichtliche finanzielle Aus- wirkungen nach Bereitstellung, f) die Abstimmung mit räumlichen Massnahmen und P rojekten anderer Nutzer- departemente, g) den Nachweis der baulichen Machbarkeit.
4 Die Federführung für die Projektdefinition liegt beim Nutzerdepartement. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen Behörde.
5 Auf Basis der Projektdefinition stellt das Nutzerdepartement einen Kreditantrag an die zuständige Instanz.
6 Die Umsetzung des Vorhabens durch Immobilien Aargau erfolgt nach der Kreditge- nehmigung durch die zuständige Instanz.
§ 16 Planungsliste und Prior isierung
1 Immobilien Aargau führt eine Planungsliste für 15 Jahre mit Ausblick auf 20 Jahre. Diese enthält a) Projekte mit bewilligten Verpflichtungskrediten, b) Projekte mit bewilligten Budgetmitteln, c) Projekte ohne bewilligte Budgetmittel, d) Instands etzungs - und Instandhaltungsmassnahmen.
2 Sie nimmt in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen jährlich eine Priorisierung der geplanten Projekte und räumlichen Massnahmen vor.
3 Die Priorisierung richtet sich nach folgenden Kriterien: a) Strategiekompatibi lität, b) Verbesserungspotenzial, c) Organisationsveränderungsgrad, d) prognostizierte Projektkosten, e) prognostizierte wiederkehrende Nutzerkosten, f) Projekt - Komplexitätsgrad, g) Dringlichkeit innerhalb des Departements, h) Risikobehaftung.
4 Über die P riorisierung entscheidet der Regierungsrat.
4.3 Finanzplanung
§ 17 Budget und AFP
1 Der Regierungsrat legt auf Antrag des Departements Finanzen und Ressourcen den finanziellen Rahmen für das Budgetjahr und die drei Planjahre des AFP fest.
§ 18 Konsolidierte Immobilienkosten
1 Die Immobilienkosten werden in einem einheitlichen Immobilienkostenplan für das gesamte Portfolio geführt.
2 Die Führung des Immobilienkostenplans und die Abstimmung mit dem kantonalen Kontenplan liegt in der Verantwortung von Immobilien Aargau unter engem Einbe- zug der Abteilung Finanzen.
§ 19 Budgetzuständigkeit gemäss Betriebsmodell
1 Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen obliegt die Budgetierung der Aufwände gemäss jeweiligem Betriebsmodell.
2 Immobilien Aargau definiert die fachlichen Anforderungen an die Budgetierungs- richtlinien der Kosten für Immobilien und Nutzerservices.
4.4 Übrige Aufgaben
§ 20 Veräusserung nicht mehr benötigter Immobilien
1 Immobilien, die nicht mehr für staatliche Aufgaben benötigt werden und für die keine zweckdienliche Umnutzung möglich ist, sind zu Marktbedingungen zu veräus- sern oder im Baurecht abzugeben.
5. Projektierung und Realisierung von Bauprojekten
5.1 Allgemeines
§ 21 Projektierung
1 Die Federführung für die Projektierun g eines Bauprojekts liegt beim Nutzerdeparte- ment. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen Behörde.
2 Immobilien Aargau entwickelt das Projekt auf der Grundlage des Projektauftrags in Zusammenarbeit mit dem Nutzerdepartement bis zur Baureife weiter und nimmt dabei folgende Aufgaben wahr: a) Durchführung eines Auswahlverfahrens für Planungsleistungen, b) Ermittlung der voraussichtlichen Kosten des Projekts und des Kreditbedarfs für die Projektierungsphase, c) Erarbeitung des Projektpflichtenhefts und der Projektorganisation für die Pha- sen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung, d) Erarbeitung des Vorprojekts mit Kostenschätzung unter Optimierung des Pro- jekts, insbesondere hinsichtlich der Konzeption und der Wirtschaftlichkeit, e) Erarbeitung des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag, betrieblichen Folgekosten und Wirtschaftlichkeitsnachweis, f) Erarbeitung des Baugesuchs, g) Führung der Termin - und Kostenplanung sowie des Projektänderungsmanage- ments, h) peri odische Erstellung von Statusberichten.
3 Das Nutzerdepartement bestimmt die funktionalen und betrieblichen Anforderungen und prüft das Vor - sowie das Bauprojekt in dieser Hinsicht.
4 Das Nutzerdepartement erstellt in Abstimmung mit Immobilien Aargau die e ntspre- chenden Kreditanträge und vertritt diese vor der zuständigen Behörde. Davon ausge- nommen sind Vorhaben mit vorwiegend baulichem Unterhalt bis Fr. 20 Mio.
§ 22 Ausschreibung und Realisierung
1 Immobilien Aargau nimmt unter Einbezug des bestellenden Nutzerdepartements die folgenden Aufgaben wahr: a) Erarbeitung der Grundlagen für das Vergabeverfahren, b) Durchführung des Vergabeverfahrens, c) Erarbeitung des Ausführungsprojekts, d) Erstellung des Bauwerks, e) Abnahme des Bauwerks, f) Führung der aktue llen Projektdaten, der Termin - und Kostenplanung sowie des Projektänderungs - und Reservemanagements, g periodische Erstellung von Statusberichten, h) Inbetriebnahme des Bauwerks mit dem bestellenden Nutzerdepartement und der Betriebsorganisation, i) Überga be des Bauwerks und der für dessen Betrieb notwendigen Dokumenta- tion an die Betriebsorganisation, j) Erstellung der Projektdokumentation und der Bauabrechnung, k) Durchführung der Garantieabnahme sowie der Mängelbehebung, l) Kreditkontrolle und - abrechnung , m) Erfassung von Projektkennzahlen für die Vergleichbarkeit von Projekten.
5.2 Übrige Aufgaben
§ 23 Betriebseinrichtung und Ausstattung
1 Die Erstbetriebseinrichtung und - ausstattung erfolgt im Rahmen des Verpflichtungs- kredits für das Bauprojekt.
2 Die Zuständigkeiten für Ersatzanschaffungen richten sich nach dem jeweiligen Be- triebsmodell gemäss Produktkatalog Immobilien.
6. Immobilienbetrieb
6.1 Allgemeines
§ 24 Zuständigkeit
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente sind zuständig für den gesetze s- konformen Betrieb der Immobilien einschliesslich aller dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen.
2 Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Betriebsmodellen des Produktka- talogs Immobilien. Dieser wird in Anhang 2 geregelt.
3 Die Einzelheiten des Immobilienbetriebs sind pro Betriebsmodell mittels Leistungs- vereinbarung zwischen Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen zu regeln.
§ 25 Aufgaben
1 Immobilien Aargau beziehungsweise die Nutzerdepartemente nehmen hinsichtlich des Immobilienbetriebs entsprechend dem Betriebsmodell insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Bewirtschaftung, b) Operatives Flächenmanagement, c) Strategische und operative Betriebsführung, d) Digitale Datenbereitstellung, e) Anlagenbetrieb, f) Instandhaltung, g) Entsorgung, h) Reinigung und Umgebungsunterhalt, i) Objekt - und Anlagensicherheit.
2 Immobilien Aargau hat im Rahmen der vorstehend aufgeführten Aufgaben ein fach- liches Weisungsrecht gegenüber allen Stellen und Personen, die Teil der Betriebsor- ganisation sind.
§ 26 Z uordnung zu den Betriebsmodellen
1 Die kantonalen Immobilien sind anhand der Zuordnungskriterien gemäss Pro- duktkatalog Immobilien einem Betriebsmodell zugeordnet.
2 Die Zuordnung zu den Betriebsmodellen erfolgt in Abstimmung mit den Nutzerde- partementen auf Antrag von Immobilien Aargau durch den Regierungsrat.
§ 27 Immobiliennutzung
1 Das Nutzerdepartement sorgt für die plangemässe Nutzung und das Einhalten der Nutzungsvorgaben.
2 Es ist für diejenigen Aufgaben, die eng mit der Immobiliennutzung zusammenhän- gen, wie namentlich Gebäudesicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu- ständig.
6.2 Übrige Aufgaben
§ 28 Beschaffungen
1 Immobilien Aargau beschafft Leistungen und Güter für den Betrieb der Immobilien und schliesst mit Dritten entsprechende Vert räge ab.
7. Inkrafttreten
§ 29 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Aarau, 8. März 2023 Regierungsrat Aargau Landammann G ALLATI Staatsschreiberin F ILIPPI
IMMOBILIEN-STANDARDS Juni 2021 – Version 1.0 AARGAUER KUNSTHAUS
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1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag 7
3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
4.4 Standort Aargauer Kunsthaus 10
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11
5.1 Grundlagen 11
5.2 Flächenstandards 11
5.4 Raumstruktur 11
5.5 Raumgruppen 12
6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS 14
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 14
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 15
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 16
7 ANNEX 18 INHALT
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1 VORWORT Das Aargauer Kunsthaus ist ein national und inter - national ausstrahlendes Kompetenzzentrum für Schweizer Kunst und das möchten wir weiter aus- bauen – auf wissenschaftlicher Ebene ebenso wie im Sinn einer breiten Teilhabe. Das Haus bemüht sich dezidiert um das Kunstschaffen in diesem Land – in Form anspruchsvoller Ausstellungen zu Prota- gonistinnen und Protagonisten sowie Themen der Schweizer Kunst und insbesondere durch die Auf ar - beitung und die häufigen Neupräsentationen der Sammlung. Die Sammlung mit rund 20’000 Werken ist eine der bedeutendsten und umfassendsten öffent - lichen Sammlungen von Schweizer Kunst vom aus- gehenden 18. Jahrhundert bis heute und somit natio - nales Kulturgut, das für möglichst viele Bevölkerungs - segmente optimal zugänglich gemacht werden soll. Die Sammlungspflege und -erweiterung steht ebenso im Fokus wie ihre innovative Vermittlung. Im Bereich der Ausstellungstätigkeit greifen wir gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit auf, um eine offene Plattform zu sein, auf der wir auf Augenhöhe und im Austausch mit den Besuchenden sind und Raum für intellektuelle und emotionale Berührung bieten. Unser Ziel ist auch in Zukunft, die Kunst in der Schweiz immer wieder auf über - raschende und dialogische Art erlebbar zu machen und dadurch zum Magneten für Kunstschaffende und ein noch diverseres Publikum zu werden. Um diese Position und diese Ziele auch weiterhin struktur. Das reicht vom Angebot des Museums- cafés (heute aus Platzgründen eingeschränkt) bis zur besseren Zugänglichkeit zu Toiletten und Garde- roben. In der Absicht, noch stärker ein Ort für viele Menschen und möglichst diverse Gruppen zu werden, sind wir eine Partnerschaft mit Pro Infirmis unter dem Label «Kultur Inklusiv» eingegangen. Dabei geht es um barrierefreie Zugänge ebenso wie um neue Angebote im Bereich der Kunstvermittlung. Die Vermittlung generell hat in der Museumsland- schaft stark an Bedeutung gewonnen. Das Aargauer Kunsthaus hat dabei in der Schweiz bereits eine Pionierrolle gespielt und wird heute als sehr aktiv und innovativ wahrgenommen. Die Besuchenden werden zunehmend über Anlässe (Sonderveranstal- tungen, Rundgänge, Workshops etc.) erlebnisorien- tiert angesprochen. Die im kantonalen Kulturkonzept formulierte Stärkung der kulturellen Teilhabe, auf die sich unsere Arbeit ausrichtet, benötigt physischen Raum, wie multifunktionale Veranstaltungsräume und Ateliers. Das Team des Aargauer Kunsthauses ist in den letzten zehn Jahren inkl. Projektmitarbeitende und Praktikantinnen, um dreissig Personen gewachsen. Aus betrieblicher Sicht fehlen derzeit genügend grosse Pausenräume für das Personal. Obwohl Arbeitsplätze jetzt schon durch Teilzeitangestellte und befristet Angestellte flexibel geteilt werden, besteht ein Bedarf von acht Arbeitsplätzen. Die
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2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vor - gabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungs- auftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung durch die Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL-Flächenanalyse von 2020. Die provisorischen Immobilien-Standards Aargauer Kunsthaus wurden vom Regierungsrat am
1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040
zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungs- grundlage für das Aargauer Kunsthaus im Zusam- menhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
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3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG Das Aargauer Kunsthaus besteht seit 1959 und ist eines der wichtigsten Kunstmuseen der Schweiz. Seine Ausstrahlung beruht insbesondere auf dem vor allem der Gegenwartskunst verpflichteten Ausstellungsprogramm und der herausragenden Sammlung. Diese stellt die wichtigste öffentliche Kollektion an Schweizer Kunst vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart dar.
3.1 STAATSAUFTRAG
Das Aargauer Kunsthaus ist eine öffentliche Institution mit kantonalem Sammelauftrag. Das Aargauer Kunsthaus stellt aus, sammelt, bewahrt und vermittelt physische und digitale Kunst. Kulturgesetz 1
§ 18 Aargauer Kunsthaus
· unterhält eine Kunstsammlung mit Schwerpunkt Schweizer Kunst, · erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte, · vermittelt der Bevölkerung die Sammlung durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen, · kann weitere Aktivitäten wie Wechselausstellun- gen durchführen.
3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG Durch ein innovatives, breit gefächertes Vermitt - lungsangebot werden die Ausstellungen und die – immer wieder neu präsentierte – Sammlung der Öffentlichkeit, diversen und insbesondere jungen Publikumsschichten nähergebracht. Damit fördert das Aargauer Kunsthaus den Zugang zur bildenden Kunst und bietet Raum für eine differenzierte und überraschende Auseinandersetzung.
3.2.2 Organisation
Das Aargauer Kunsthaus ist eine Sektion der Abtei- lung Kultur des Departementes Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau. Als solche bildet sie ihre Ziele und Leistungen im Aufgaben- und Finanzplan ab. Dabei orientiert sie sich am regierungsrätlichen Entwicklungsleitbild, am Leitbild des Departements BKS sowie an den im Kulturkonzept des Kantons Aargau formulierten kulturpolitischen Zielen. Das Aargauer Kunsthaus ist eine Public-private- Partnership zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein. Die Leitlinien zu den Aufgaben und zur Lastenverteilung sind in einem Vertrag geregelt zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein, die die Kunsthauspolitik gegenseitig abstimmen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: · Der Kanton betreibt und unterhält das Aargauer Kunsthaus und stellt die Infrastruktur bereit. Der Kunstverein nutzt diese Infrastruktur und
u · Die Einnahmen aus den Museums- und Wechsel- ausstellungen werden zwischen Kanton und Kunstverein prinzipiell hälftig geteilt.
3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Der Kanton Aargau soll als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Dabei spielen das kulturelle Angebot und das Aargauer Kunsthaus als einer der kulturellen Leuchttürme eine wichtige Rolle. Das Aargauer Kunsthaus strahlt mit seinen Aktivitäten weit über den Kanton und immer wieder über die Landesgrenzen hinaus. Die 20’000 Werke umfassende Sammlung des Aargauer Kunsthauses gilt als eine der wichtigsten Sammlungen der Schweizer Kunst und bildet die Basis des Museums. Sie besteht aus der Sammlung des Aargauischen Staates (Kanton Aargau) und der Sammlung des Aargauischen Kunstvereins sowie aus wichtigen Dauerleihgaben. Das bestehende Sammlungskonzept beruht auf einer Tradition, die der Aargauische Kunstverein im 19. Jahrhundert begründet hat: Es wird gesammelt in der Zeit. Was den Ruf und die Identität des Aargauer Kunst - heute die Strategie vieler Schweizer Museen. Immer weniger Institutionen können es sich leisten, rück- wirkend kunsthistorische Lücken über kostspielige Ankäufe zu schliessen und erwerben deshalb Gegen- wartskunst. Und nur wenige Häuser können sich Aargauer Kunsthaus auf die Zeichen der Zeit in Wissenschaft und Vermittlung. Auch hier steht über die aktive Auseinandersetzung und Partizipation die kulturelle Teilhabe als kulturpolitisches Ziel im Zentrum. So wurde etwa das Projekt «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!» als Best-Practice-Beispiel für die Publikation «Teilhabe am Kulturerbe» von NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kultur erbe) ausgewählt. Es ist gesamtschweizerisch das einzige Teilhabeprojekt eines Kunstmuseums in diesem Kontext. Neben der fokussierten und sogfältigen Auseinan- dersetzung mit Schweizer Kunst als Spezialisierung des Hauses stellen wir die aktuellen gesellschaft - lichen Fragen unserer Zeit durch thematische Ausstellungen und Sonderveranstaltungen, die im Vergleich zu den grossen Kunstmuseen der Schweiz offener und experimenteller angelegt sein können.
3.2.4 Digitalisierung
Die Digitalisierung ist für das Aargauer Kunsthaus in drei Bereichen besonders relevant: Erschliessung der Sammlung, Kunstvermittlung und Kommunikation. Abgesehen von den enormen Vorteilen der Digitali- sierung in zahlreichen Bereichen der täglichen Arbeit bleibt diese dennoch für die Mitarbeitenden des Aargauer Kunsthauses in den meisten Fällen an das physische Objekt und den realen Raum gebunden. Die datenbankbasierte Sammlung Online stellt im
u Die digitale Vermittlung spielt eine wichtige Rolle innerhalb des gesamten Vermittlungsangebots des Aargauer Kunsthauses, das im nationalen Kontext als innovativ wahrgenommen wird. Dazu gehören dialogische Führungen, interaktive Online- Workshops, Augmented-Reality-Rundgänge (eigene App) oder die viel beachtete «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!», bei der die Besuchenden mit der eigens dafür entwickelten App mit dem digitalen Bildarchiv der Sammlung Online des Aargauer Kunst - hauses im Museumsraum selber Kuratierungen vornehmen können. Die digitale Vermittlung löst keinesfalls die physische Begegnung mit dem Original ab, sondern wird als komplementäre Mög- lichkeit zu analogen Formaten genutzt. Im Bereich der Kommunikation spielen neben den Informationen auf der Webseite die sozialen Medien eine grosse Rolle, um Personen anzusprechen, die nicht physisch vor Ort sind. Über Facebook und Instagram bieten wir Hintergrundinformationen ebenso wie spielerischen Zugang zu Haus, Samm- lung und Ausstellungen mit dem Ziel, möglichst viele, auch jüngere Personen anzusprechen und verschiedene Anreize für einen Besuch im Aargauer Kunsthaus zu schaffen.
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4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standort - evaluation durchzuführen ist.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau einander systematisch und transparent gegenüber - gestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschlies- send den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potenzial · Kostentreiber Im Annex 7.6 sind die Erläuterungen zu den allge- mein gültigen Zielkriterien aufgeführt.
4.4 STANDORT AARGAUER KUNSTHAUS
Das Aargauer Kunsthaus ist am Aargauerplatz ver - ankert. Eine Veränderung des Standortes ist nicht erstrebenswert, da der zentrale Standort für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist und das Stadtbild massgeblich prägt.
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5 RAUMSTANDARDS/ RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmun- gen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raum- programme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinn - voll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungs konzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vor - handenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere die unten definierten Depotbedingungen. Auch in den Ausstellungsräumen spielt die Sicherheit der Werke eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen sind hier ebenfalls einzuhalten. Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse, um trotz offener Räume Nebengeräusche auszu- blenden und so eine auf das Werk fokussierte Atmo- sphäre zu schaffen. Nebenräume wie ein Veranstal- tungsraum und der Vermittlungsraum (Atelier) sind so anzuordnen, dass diese keine akustischen Störun- gen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Depots mit Klimatisierung unter Kulturgüterschutzbedingungen · Publikumsgerechte Benutzungsräume (Ausstellungsräume und Vermittlungsräume) · Einladender offener Empfangs- und Veranstal- tungsbereich · Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume im Hintergrund
5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung des Aargauer Kunsthauses soll nach dem 4-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone»,
u der Raumzuteilung im Bereich der «Eingangszone» und dem «Nutzerbereich mit Zugangskontrolle» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen.
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich neben dem Eingangsbe- reich auch ein Shop und ein Bistro sowie die Biblio- thek und ein Veranstaltungsraum. Hinzu kommen Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum. Die Empfangstheke, welche im Ein- gangsbereich liegt, bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone».
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden Zutritt, welche sich an der Empfangstheke ein Ticket
5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV)
Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte Mitarbeitende des Aargauer Kunsthauses Zutritt. Hier befinden sich die Depots und die Restaurie- rungswerkstatt. Die «Sicherheitszone PLUS» soll von der «Sicherheitszone» her erschlossen sein.
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfasst die Institution zwei Bereiche mit jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der öffent - liche Bereich und der gesamte Nutzungsbereich mit den Ausstellungsflächen und dem Atelier. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die Depots, Werkstätten und die Fachbereiche mit Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder zugänglich noch einsehbar. Eingangsbereich (1) Der Eingangsbereich liegt in der «Öffentlichen Zone» und bildet eine publikumsaktive Übergangszone zwischen dem Aussenraum und dem Innenbereich der Institution. Ziel ist es, einen Empfangsbereich zu gestalten, der auch als öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort für Passanten, Besuchende, Mitarbeitende und die Quartierbevölkerung dient. Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum sind hier ebenfalls untergebracht. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS
u Diese Räume sollen auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Aargauer Kunsthauses zugäng- lich sein. Das Bistro sollte auch von aussen zugäng- lich sein. Die betrieblichen Abläufe und die innen- räumlichen Abhängigkeiten sind dabei zwingend einzuhalten. Die Anlieferung und Lagerzugänglich- keit für die Gastronomie müssen ausserhalb der Sichtbarkeit für die Besuchenden gewährleistet sein. Ausstellungsbereich (3) Der Ausstellungsbereich befindet sich in der «Gesicherten Zone». Er ist eine räumlich fliessende, offene Zone mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Raumtrennung, um den jeweiligen Ausstellungs- formaten gerecht zu werden. Die Trockenbausysteme sollten wie bisher aus dem «Wolfsburgersystem» bestehen. Diverse Möglichkeiten für EDV und Elektro - anschlüsse müssen gegeben sein, sodass eine möglichst grosse Flexibilität für die Präsentation der Werke gegeben ist. Wichtig sind die statischen Auslegungen der Böden, die je nach Stockwerk mit
1,5–2,5 t/m 2 Nutzlast ausgelegt sein sollten. Die Ausstellungsfläche muss sowohl klimatisch wie auch sicherheitstechnisch überwachbar sein. Die Personenflüsse sollten vom Eingangsbereich her gut kontrollierbar sein, sodass die Anwesenheit von Besuchenden per Videoüberwachung und physisch gewährleistet werden kann. Depot (4) · Wareneingang · Werkstatt Museumstechnik · Zwischenlager · Quarantäneraum · Restaurierungsatelier Fachbereiche inkl. Verwaltung (6) Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicher - heitszone» untergebracht und nur mit einem Badge zugänglich. Hier arbeiten die Verwaltung und die jeweiligen Fachbereiche, die Abteilungsleitenden und generell all jene Mitarbeitende, deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt mit der Kund- schaft oder den Werken voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und einer optimalen Kom- munikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros. Die Büros der Technik befinden sich räumlich zwischen denen der Verwaltung und der Werkstätten, sodass die wichtigsten Räume in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Für eine optimale Kommunikation sind die einzelnen Abteilungen gruppiert. Es soll mehrere Begegnungs- zonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum für alle Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral an ge- ordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe liegen. Die für die Raumgruppe Ausstellungsbereich und Publikumsbereich zuständigen Mitarbeitenden
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6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeits- plätze sowie auch die Anzahl Besuchende und Ver - anstaltungsteilnehmer. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Sammlung erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksich- tigt worden. Für die Bereiche der Depots wurde eine Prognose vom Aargauer Kunsthaus in Bezug auf die Sammlungsstrategie zugrunde gelegt. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für das Aargauer Kunsthaus aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 7.2 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m²
1 Eingangsbereich 325
2 Publikumsbereich 690
3 Ausstellungsbereich 2’875
4 Depots 2’785
5 Werkstätten 185
6 Fachbereiche und Verwaltung 535
7 Infrastruktur und Betriebsräume 1’405
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6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS
Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Bibliothek Atelier Bistro Ein-/Ausgang Personal und Waren Shop Veranstaltungsraum Büros Fachbereiche inkl. Verwaltung Ausstellungsfläche Werkstatt Museumstechnik Empfangsbereich Kunden Mitarbeitende Waren
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6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN Für die Ausstellungsflächen, die Depots und das Archiv gelten als oberstes Ziel die Minimierung der klimatischen Schwankungen. Die Räumlichkeiten sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. In den Depots und im Archiv ist ein täglicher Luft - austausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Kunstobjekte sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Die Depots und das Archiv sind möglichst fensterlos zu planen. Im Ausstellungsbereich ist dem Thema Lichtschutz eine grosse Bedeutung zuzumessen. Insbesondere in Räumen mit Tageslicht sind geeignete Schutzmass- nahmen vorzusehen, um empfindliche Materialien vor der UV-Strahlung und dem kurzwelligen Licht zu schützen. Aber auch die Auswahl des künstlichen Lichts muss entsprechend den Exponaten ausge- wählt werden. Die jeweiligen Vorgaben finden sich unter anderem in der DIN EN 16893:2018. In nachfolgender Tabelle sind die Anforderungen an die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit für die drei erwähnten Raumtypen dargestellt. Raumtyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit (F) inkl. Schwankungen pro Tag Depot IV 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% Archiv IV 16-19°C 45-55 % r.L.+/- 3% Ausstellungsfläche II 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2%
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7.1 Konzept Depotstruktur, Aargauer Kunsthaus; Juni 2021 19
7.2 Raumprogramm Aargauer Kunsthaus 23
inkl. Ausstattungsstandard und klimatischen Anforderungen
7.3 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.4 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.5 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch
7.6 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
7 ANNEX
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7.1 KONZEPT ZUR DEPOTSTRUKTUR DES AARGAUER KUNSTHAUSES
Das Aargauer Kunsthaus bewirtschaftet aktuell drei Depotstandorte. In den jeweiligen Depots lagern die Sammlungswerke sowie Kataloge, welche vom Aargauischen Kunstverein herausgegeben worden sind. Zudem lagern wir technisches Material für die Umsetzung von Ausstellungen als auch Verpackun- gen diverser Kunstobjekte. Die Depots sind auf drei verschiedenen Standorte verteilt, was besonders im Bereich der Kunstdepots sinnvoll ist, da so die Risiken, die durch äussere Einflüsse entstehen könn- ten, gemindert werden können. Die Aufgliederung der Depots sieht wie folgt aus: DEPOT AARGAUER KUNSTHAUS Das Depot im Aargauer Kunsthaus wird in drei separate Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden zwischen Depot 1, 2 und 3. Zusätzlich ist hier der Schutzraum angegliedert. Das Depot 1 im Aargauer Kunsthaus ist mit Gitter - wänden ausgerüstet. An diesen Gitterwänden hängen die wichtigsten Gemälde unserer Sammlung sowie sehr heikle Werke, die möglichst nicht trans- portiert werden sollten. Dies natürlich soweit es die Grösse der einzelnen Werke erlaubt. Im Depot 2 werden hauptsächlich Grafiken und andere Papierarbeiten gelagert. Diese werden in speziellen Mappen in den diversen Planschränken aufbewahrt. Bereits gerahmte Papierarbeiten wer - den ebenfalls dort gelagert. Die Papierarbeiten sind besonders lichtempfindlich und müssen dadurch mehrheitlich im Dunkeln untergebracht werden. Das Depot 3 im Aargauer Kunsthaus ist mit einem Stangenregal sowie mit einem Rollenregal ausge- rüstet. Im Stangenregal werden die grossformatigen Kunstwerke gelagert, welche an den Gitterwänden des Depot 1 keinen Platz finden. Im Rollenregal werden grosse Papierwerke oder abgespannte Leinwände auf Rollen aufbewahrt, welche aufgrund ihrer Grösse nur aufgerollt gelagert werden können. Im Depot 3 befinden sich neben den beiden Regalen mehrere Gestelle für Skulpturen und kleinere Installa tionen. Des Weiteren gibt es noch die so ge- nannte Zone. In der Zone werden Kunstwerke frei im Raum gelagert. Im Schutzraum lagern hauptsächlich unsere Wechsel - rahmen sowie Kunstwerke, die aus diversen Grün- den separat gelagert werden müssen. Beispielweise solche, die noch nicht inventarisiert sind oder sich in Abklärung betreffend ihren Zustand befinden. Kennzahlen zum Depot im Aargauer Kunsthaus Fläche Depot 1 155 m 2
u DEPOT SCHÖNENWERD Das Depot in Schönenwerd hat die Besonderheit, dass es nicht auf Aargauer Boden steht. Das Depot ist in 5 Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden folgen- dermassen: Der erste Raum ist das Universallager. Hier werden hauptsächlich mittelgrosse Skulpturen und mittlere Installationen gelagert. Zudem wird freier Platz mit technischem Material gefüllt. Das Universallager ist mit Palettenregalen ausgerüstet. Der zweite Raum ist das ehemalige Schaulager. Die ser Raum ist ebenfalls mit Palettenregalen ausge- rüstet. Hier befindet sich ein Teil der ca. 100 Paletten mit Katalogen vom Kunstverein. Zusätzlich sind an zwei Wänden Gitter angebracht, an welchen ein Teil des Schaulagers hängt. Dazu gehören die Bilder, die in die Bürobilderausleihe gehen. Der dritte Raum, das Hauptlager, ist der Raum, der fast ohne zusätzliche Infrastruktur auskommt. Ausser einer Zeile mit Palettenregalen, auf denen der Rest der Kataloge lagert, sind keine Gestelle verbaut. Grosse Installationen und Skulpturen sowie gross- formatige Bilder nehmen den Rest des Raumes ein. Angrenzend zum dritten Raum befindet sich der Technikraum. Hier steht der Monoblock der Lüf- tungs- und Klimaanlage. Der restliche Platz in diesem Raum ist mit technischem Aufbaumaterial für die Ausstellungen gefüllt, wie beispielsweise Sockel, Vitrinen, Teppiche etc. Der fünfte Raum ist das Speziallager. Hier wurden
2018 neue Gestelle eingebaut. Der Grossteil der Bürobilderausleihe wird hier aufbewahrt, ebenfalls befindet sich hier das Skulpturenlager. Aufgrund der neuen Gestelle konnte so verdichtet werden, dass auch die Sammlung Bally, die wir als Dauerleihgabe beherbergen, darin Platz fand. Kennzahlen zum Depot Schönenwerd Fläche Universallager 274,4 m 2 Palettengestelle Universallager lm 172,4 lm Fläche Schaulager 138,7 m 2
u DEPOT UNTERENTFELDEN Das Depot Unterentfelden ist ein modernes Depot und konnte 2016 durch das Aargauer Kunsthaus bezogen werden. Dieses Depot ist in zwei Räume aufgeteilt. Im ersten Raum, in dem sich zurzeit auch das Ringier Bildarchiv befindet, lagern auf einem Palettengestell einige Skulpturen, welche beim Umzug in Schönen- werd keinen Platz hatten. Zudem ist ein grosses Stangenregal für grossformatige Werke eingebaut. Aufgrund von Platzmangel, müssen gewisse Werke verpackt gelagert werden und befinden sich in diversen Verpackungen im Stangenregal. Im ersten Raum befindet sich auch der Monoblock für die Lüftungs- und Klimaanlage. Im zweiten Raum, der durch eine weitere Alarmtüre vom ersten getrennt ist, befindet sich das Haupt - depot. Auch hier sind Gitterwände eingebaut. Zudem gibt es hier noch Planschränke für Papierarbeiten. Die grösste Lagerfläche bieten die Regale. In diesen Fachbodenregalen finden kleinere und mittelgrosse Werke wie beispielsweise gerahmte Papierwerke, Ölgemälde und Fotografien bis hin zu kleineren Objekten Platz. Kennzahlen zum Depot Unterentfelden Fläche Erster Raum 438 m 2 Davon Ringier Bildarchiv 203 m 2 Fläche Zweiter Raum 563 m 2 Total Fläche 1’001 m 2 Anzahl Gitterwände 64 Seiten Grösse Gitterwände 7,85 x 2,8 m Fläche Gitterwand 21,98 m 2 Fläche Total Gitterwände 1406,72 m 2
u LAGER UNTERENTFELDEN Zusätzlich zu den beschriebenen Depots werden wir, voraussichtlich ab Frühjahr 2021, ein weiteres Lager im selben Gebäude in Unterentfelden bewirtschaf- ten. Dieses Lager befindet sich im UG und ist weder klimatisiert noch alarmgesichert. Es ist teilweise mit Palettenregalen ausgerüstet und wird sämtliche Kataloge sowie technisches Material, welche wir für die Ausstellungsaufbauten brauchen, beherbergen. Dazu gehören Teppiche, Akkustikpaneele, Sockel, Plexiglashauben und diverse Verpackungen. Im April 2021 konnte man das neue Lager in Unter - entfelden im Untergeschoss beziehen. Dies ent - enorm. Einerseits wird dadurch nichtunnötig teurer Lagerplatz für Kataloge, Sockel, Teppiche etc. besetzt und andererseits können wir bei der Ausstellungs- planung und den Umbauten ökonomisch und ökolo- gisch sinnvoll agieren und somit viele Ressourcen einsparen. Da sich das Lager und Depot am selben Standort befinden, ist die Logistik einfach und arbeitssparend. Zusätzlich kann damit die Brandlast in den Kunstdepots minimiert werden. Neben Kata- logen und dem technischen Material können endlich auch Transportrahmen, Klimakisten und sonstige Kunstverpackungen gut gelagert werden und neh- men damit der Kunstsammlung keinen Platz mehr weg. Künftig wird das Aargauer Kunsthaus auch Kunstverpackungen von Wechselausstellungen bei sich beherbergen und muss diese nicht teuer extern zwischenlagern. Kennzahlen Lager Unterentfelden Grösse Lager kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden Fläche Lager 650 m 2 Nutzbare Fläche Palettenregale kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m²) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau TOTAL 8’800 46
1 Eingangsbereich 325 1
1.1 Foyer 200 I TL HNF
5.6
Soll auch für Veranstal- tungen genutzt werden können. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Sicherheitstüre zum Ausgang, barrierefrei, Automatiktür Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch
1.2 Empfangstheke 25 1 I TL HNF
2.5
Empfang und Ticketverkauf Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Anschluss für Kassenanlage Sonstiges: aussreichend Ablagefläche für Infomaterial, Kopfhörer für Führungen, etc.
1.3 Garderobe Besucher 40 I NNF
7.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Sonstiges: Schliessfächer in verschiedenen Grössen und Formen
1.4 Kinderwagenraum 10 I NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.5 Sanitätsraum 10 I HNF
6.1
Grösse gemäss Immobilien Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.6 WC Besucher
(Damen und Herren)
35 I NNF
7.1
Damen: 5 WC / 3 Waschtische Herren: 3 WC / 3 Urinale /
2 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.7 IV-WC Besucher 5 I NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m²) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
2 Publikumsbereich 690 0
2.1 Bistro 100 I TL 8.11/
8.12
HNF
1.5
Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Gastrotheke inkl. aller benötigen Anschlüsse für Geräte etc., Sitzmöglichkeiten für Gäste
2.2 Shop 40 I TL 6.3 HNF
4.5
in Anlehnung an den IST-Bestand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Ausstellregale und -sockel
2.3 Bibliothek 150 I TL HNF
5.4
in Anlehnung an den IST-Bestand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Standregale bzw. Regale an den Wänden
2.4 Atelier/
Vermittlungsraum
100 II TL 8.6 HNF
5.3
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: abwaschbar Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, manuell steuerbar Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen, mind. 5 Waschbecken für die Teilnehmenden
2.5 Veranstaltungsraum 300 200 I TL 8.7 HNF
5.6
Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Grundlage für die Berechnung:
1.5 m²/Gast (Kantonsbibliothek
St.Gallen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen Türen/Fenster: grossflächige Fenster Sonnenschutz: aussenliegend Stark-/Schwachstrom: Veranstaltungstechnik Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m²) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
3 Ausstellungs- bereich
2’875 0
3.1 Ausstellungsfläche
(innen)
2’875 4.5 21°C +/- 2°C
50% r.L. +/- 2% II HNF
5.8
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akustisch dämpfend Wände: höhere Nutzlasten Türen/Fenster: Aussentüren bzw. Türen zu Fluchtwegen alarmgesichert, Fenster mit UV-Schutz und nicht öffenbar Sonnenschutz: innenliegend, flexibel steuerbar Stark-/Schwachstrom: flexibles Beleuchtungssystem, mehrere Starkstromsteckdosen Nutzlasten: mind. 1’000 kg/m²
4 Depot 2’785 1
4.1 Depot 2’600 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% IV KL HNF
4.2
Die Fläche ergibt sich aus der Summe aller IST-Flächen (1’911 m²) plus der geschätzten Zunahme der Werke bis
2030 (+6’900 Werke) in Verbindung mit dem groben IST-Kennwert
10.5 Werke pro m².
Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
4.2 Arbeitsplatz
Depotverwaltung
15 1 IV HNF
4.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
4.3 Archiv 70 4.5 16-19°C
45-55 % +/- 3% IV KL HNF
4.2
Standregal Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
4.4 Zwischenlager 100 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% IV KL HNF
4.2
Zwischenlagerung der Kunstwerke bei An-/Ab- transport in Gestellen oder Palettenregalen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar, Sicherheitstechnik
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m²) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
5 Werkstätten 185 0
5.1 Werkstatt
Museumstechnik
125 III TL HNF
3.2
Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche (auch für mobile Werkbänke) nötig sowie Platz für die verschiedenen Maschinen für die Bearbeitung der Baumaterialien: - Bohrmaschine - Sägen - Schleifmaschinen - etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen (Stark- und Schwachstrom) Sonstiges: Druckluftversorgung und (Kalt-) Wasserversorgung nötig
5.2 Restaurierungsatelier
(inkl. Fotoecke)
40 4.5 21°C +/- 2°C
50% r.L. +/- 2% Zu- und Abluft IV KL HNF
3.3
Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche nötig (vor allem für gross- formatige Kunstwerke) mit flexibler Möblierung widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Starkstromanschlüsse für die Maschinen
5.3 Quarantäneraum 20 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% sep. Lüftung nötig IV KL HNF
4.2
Arbeitstische, Regale und autonome Lüftung Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, alarmgesichert Sonstiges: Gestelle
6 Fachbereiche inkl. Verwaltung
535 43
6.1 Büroarbeitsplätze
Fachbereiche und Leitung (inkl. Fokusraum)
350 37 III TL HNF
2.1 /
2.2
Überwiegend Mehr - personenbüros, nur einzelne Einzelbüros Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.2 Büroarbeitsplätze
Technik
45 5 III TL HNF
2.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m²) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
6.3 Backoffice Store 10 1 III TL HNF
2.1
inkl. Lagerfläche Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.4 Besprechung 70 III TL HNF
2.3
2 Räume für 6 Personen
1 Raum für 20 Personen Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.5 Fachbibliothek 20 6.1 HNF
5.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.6 Infrastrukturzone 30 III HNF
2.8
2 Räume: Nähe Büro- arbeitsplätze Fach- bereiche und Arbeits- plätze Technik Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.7 Postraum 10 III HNF
4.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7 Infrastruktur und Betriebsräume
1’405 1
7.1 Werkstatt/Lager
Hauswart
15 1 III NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Wasseranschluss
7.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigungsmaterial
10 III NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau: Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien
7.3 Lager Printmaterial 50 III HNF
4.1
Lager für Flyer, Post - karten, Ausstellungs- broschüren, Jahres- berichte, Kataloge etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.4 Lager
Ausstellungsmaterial
750 III HNF
4.1
Materiallager für Ausstellungen: Sockel, Hauben, Vitrinen, Teppiche, etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m²) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
7.5 Lager Baumaterial 150 III HNF
4.1
Lager für techn. Aufbau- material wie Wand- elemente «Wolfsburger System» Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.6 Materialraum Atelier 40 III 2.4 HNF
4.1
Lager für Gebrauchs- gegenstände im Atelier Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.7 Lager Veranstaltungs-
mobiliar
20 III 2.5 HNF
4.1
Lager für Veranstal- tungsrack, Stühle, Tische, Flügel, etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
7.8 Pausenraum mit
Teeküche
90 III TL HNF
1.3
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporäre Pausenräumlichkeiten.
40 Sitzplätze für 78 Mitarbeitende, pro Sitzplatz 2.25 m² (Erfahrungs- wert Planconsult) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.9 WC Personal
(Damen und Herren)
35 III NNF
7.1
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporäre WC-Anlagen. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische Herren: 4 WC / 4 Urinale / 3-4 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.10 Personalgarderobe
inkl. Duschen
50 III NNF
7.2
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporär Garderoben.
2 Duschen für Herren, 1 Dusche für Damen Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Sonstiges: Abschliessbare Schliessfächer
7.11 An-/Ablieferung
(Kunst- und Ausstel- lungsmaterial)
80 III HNF
4.4
Anlieferung mit LKW (Sicherheitsschleuse) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar, Bodenrinne Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Videoüberwachung, Nutzlast 20 kN/m²
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m²) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
7.12 An-/Ablieferung
(Waren Bistro, Veran- staltungen, Shop)
15 III HNF
4.4
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar, Bodenrinne Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Videoüberwachung
7.13. Entsorgung 30 III HNF
4.4
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
7.14 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF
3.8
Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A.
7.15 Lager Küche 10 III 2.1 HNF
4.1
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht) III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht
2
3 SIA 143 SIA 144
4
5
6
7
8
9
10
11 Ziele Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen definiert Lösungsstrategie festgelegt Vorgehen und Organisation festgelegt Projektierungsgrundlagen definiert Machbarkeit nachgewiesen Anbieter/Projekt ausgewählt, welche den Anforderungen am besten entsprechen Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert Projekt und Kosten optimiert Termine definiert Projekt bewilligt Kosten und Termine verifiziert Baukredit genehmigt Vergabereife erreicht Ausführungsreife erreicht Bauwerk gemäss Pflichtenheft und Vertrag erstellt Bauwerk übernommen und in Betrieb genommen Schlussabrechnung abgenommen Mängel behoben Betrieb sichergestellt und optimiert Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks für definierten Zeitraum aufrechterhalten
12
13
14 Nachteile Politische Aspekte keine keine Projektierungsphase muss ggf. später starten, da mehrere Ausschreibungen und Vergaben notwendig (Einzelplanerausschreibung) keine Unterschiedlicher Reifegrad führt in der Tendenz zu rollender Planung (Änderungsbegehren der Nutzer zu einem späten Zeitpunkt) keine keine, aber wichtig: Planer koordiniert in jedem Fall die Garantiearbeiten; bei Ausführung durch GU ist dies vertraglich mit Architekt zu definieren Der Start der Garantieleistungen ist in jedem Fall für alle Arbeitsgattungen gesamthaft zu definieren keine
15 Nachteile Politische Aspekte ggf. Schnittstellenprobleme, da nicht alles aus einer Hand keine Vielzahl von Vertragspartnern (Handling bei Vertragsverletzungen) keine hoher administrativer Aufwand mehrere Ansprechpartner keine Gestaffelte Submissionen führen in der Tendenz zu rollender Planung Rekursrisiko grösser (bei jeder Fachdisziplin) Mehr Mitbestimmung bei der Auswahl der Planer und Unternehmer, da Einzelverträge
16
17 Nachteile Politische Aspekte Potential für Abgebotsrunden im Freihändigen Verfahren kleiner, da Vergabesumme GP-Team grösser keine keine keine keine (Hinweis: Konditionen für Planer / Fachplaner werden im Vertrag geregelt) keine keine keine
18 Nachteile Politische Aspekte Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt keine Auswechslung GP-Mitglied rechtlich nicht einfach Vergabestatistik bzgl. Aargauer Planer / Fachplaner wird verfälscht (da nicht als Einzeleinladungen / -vergaben steuerbar) Bei Schwierigkeiten im GP-Team ist Einfluss / Steuerbarkeit seitens IMAG eingeschränkt, da nur 1 Vertrag keine Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt Wenig bis keine Mitbestimmung bei der Auswahl der Fachplaner, da als ganzes Team offeriert; nur Team als Ganzes wählbar (Einladung Aargauer Planer / Fachplaner) ggf. ausgeprägteres Claim des Kantons keine
19 Nachteile Politische Aspekte i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungs- summe; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer) Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissions- dekret oder GATT/WTO- Übereinkommen überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) keine, aber wichtig : Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im GU-Konkursfall keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbeso. Einhaltung Qualität der Materialien) keine
20 Nachteile Politische Aspekte Auswechslung einzelner Subunternehmer rechtlich nicht einfach Separater Planer-Vertrag für PQM- Mandat in SIA-Phasen 41 bis 53 keine Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr keine Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subunternehmer (Einladung Aargauer Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteter Planlieferung durch GP-Team/Planer oder verspäteter Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des GU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunter- nehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) keine
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22 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungssumme; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer; Werk in früher Phase noch wenig definierbar) Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer Bei Gesamtleistungswettbewerben: Angebots-Preise sind schwer vergleichbar, da unterschiedliche Projekte mit Offerte eingereicht werden Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissions- dekret oder GATT/WTO- Übereinkommen Kurze Gesamtprojektdauer bei Gesamtleistungswettbewerb, da nur 1 politische Prozessphase (nicht mehrere Kredite einzuholen) überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer)
23 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte keine, aber wichtig : Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im TU-Konkursfall keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbesondere Einhaltung Qualität der Materialien) keine Auswechslung einzelner Subplaner / - unternehmer rechtlich nicht einfach Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer keine
24 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr keine Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Externe Planer für Vorbereitung Submission notwendig (herkömmlich oder als funktionale Ausschreibung) keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subplaner / -unternehmer (Einladung Aargauer Planer / Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteten Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des TU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunternehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) keine
25 GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GP TU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GP Konv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag
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27 mit einem GP-Team, wird anstelle von übernimmt der TU ab der Phase 33 besteht die Möglichkeit, dass der TU das
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29 GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GP TU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GP Konv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag Vorbereitungsaufwand (Kredit ab 250'000 Fr.) Planungskredit RR/GR Projektierungskredit RR/GR Ausführungskredit RR/GR
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HANDBUCH PRODUKTKATALOG IMMOBILIEN IMMOBILIEN AARGAU
1 Einleitung .............................................................................................................................. 3
1.1 Ausgangslage .................................................................................................................... 3
1.2 Zweck des Dokuments ....................................................................................................... 3
1.3 Aufbau des Dokuments ...................................................................................................... 3
1.4 Abgrenzung........................................................................................................................ 3
1.5 Grundlagen ........................................................................................................................ 4
2 Grundlagen des Produktkatalogs ......................................................................................... 5
2.1 Struktur des Produktkatalogs .............................................................................................. 5
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs .......................................................................... 5
2.3 Aufbau des Produktkatalogs ............................................................................................... 5
3 Betriebsmodelle .................................................................................................................... 6
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle ..................................................................... 6
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle.................................................................................. 7
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation ........................................................... 8
3.4 Zuständigkeiten .................................................................................................................. 9
3.5 Koordination / Schnittstellen ............................................................................................. 10
3.6 Kostenstruktur .................................................................................................................. 12
4 Produktgruppenbeschrieb .................................................................................................. 13
4.1 Portfolioprodukte .............................................................................................................. 13
4.2 Projekt- & Bauprodukte .................................................................................................... 20
4.3 Produkte zur Objektsteuerung .......................................................................................... 23
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte ................................................................................ 29
4.5 Produkte der Nutzerservices ............................................................................................ 35
4.6 Interne Produkte ............................................................................................................... 41
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Alle Immobilien erfüllen ihren Zweck in einem vielschichtigen Umfeld mit diversen Anspruchsgruppen. Aus diesem Umstand erwächst eine Vielzahl von Anforderungen an alle beteiligten Rollen insbeson- dere, aber nicht nur an den Eigentümer und Betreiber. Das vorliegende "Handbuch Produktkatalog Immobilien" (in der Folge lediglich Produktkatalog ge- nannt) schärft Strukturen und schafft eine Klassifikation aller Aktivitäten rund um die Immobilie (Port- folio-, Projekt- und Facility-Management). Um die gewünschte Transparenz zu erreichen, sind alle re- levanten Immobiliendienstleistungen in Produktgruppen zusammengefasst. Damit bildet der Produktkatalog die Grundlage für die verschiedenen Tätigkeiten rund um die Planung, Entwicklung, Verwaltung und den Betrieb der kantonalen Immobilien. Das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau) ist zentral mit diesen Aufgaben be- traut.
1.2 Zweck des Dokuments
Das Dokument dient dazu: • die Produkte und Produktgruppen zu veranschaulichen • die Verantwortlichkeiten zwischen dem DFR und den Nutzerdepartementen im Umfeld der kanto- nalen Immobilien zu regeln • das Gesamtverständnis zu schärfen in dem die verschiedenartigen Leistungen aufgezeigt sind
1.3 Aufbau des Dokuments
Dieses Dokument ist in die folgenden vier Kapitel unterteilt: I. Einleitung in die Grundlagen des Produktkatalogs (Ziele und Umfang) II. Anwendungszwecke und Aufbau des Produktkatalogs III. Erläuterungen zu den drei Betriebsmodellen mit Verantwortlichkeiten IV. Hauptteil mit Beschrieb der Produkte und Produktgruppen
1.4 Abgrenzung
1.5 Grundlagen
Der Aufgabenbereich 430 Immobilien basiert auf dem Konzept des Public Real Estate Management (PREM). Dieses ist definiert "als eine strategische Gesamtkonzeption für den öffentlichen Sektor, die den heterogenen Immobilienbestand auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Hinblick auf die geltenden Ziele optimieren soll". Entsprechend sind in dieser ganzheitlichen Betrachtung neben den politischen Zielen zusätzliche Einflussfaktoren wie Ökonomie, soziale Gesichtspunkte, Technik und Ökologie berücksichtigt. Das Departement Finanzen und Ressourcen nimmt gegenüber der Öffent- lichkeit und gegenüber den Departementen die Rolle des Immobilieneigentümers und Bauherren ein. Diese Vertretung beinhaltet vor allem die Verantwortung und Kompetenzen zur Umsetzung der in der Immobilienstrategie verankerten Teilziele. Das PREM-Konzept ist in der Immobilienverordnung verankert. Der Produktkatalog baut auf der Im- mobilienverordnung auf und schärft diese mit der Definition von Produkten und Betriebsmodellen rund um die Immobilie. Damit unterstützt er die Schärfung des gemeinsamen Immobilienverständnisses. Im Zentrum steht die gesamtheitliche Betrachtung der Immobilie und deren Nutzung entlang ihres Le- benszyklus. Die Aufgaben gemäss Abbildung 1 sind über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie zu erbringen:
2 Grundlagen des Produktkatalogs
2.1 Struktur des Produktkatalogs
Der Produktkatalog besteht aus dem vorliegenden Handbuch, einer Detailbeschreibung der Produkte (Produktbeschreibung) und einer Übersicht inkl. Kurzbeschreibungen über alle relevanten Aspekte (Übersicht Produktkatalog Immobilien). Zur Unterstützung seiner Anwendung wird der Produktkatalog durch Leistungsvereinbarungen ergänzt.
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs
Der Produktkatalog bildet die Basis, um den steigenden Anforderungen an die Immobilien und deren Nutzung professionell anzugehen. Zudem schafft er Transparenz bezüglich den zu erbringenden Pro- dukten, den zentralen Rollen sowie den Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen relevanten Stu- fen. Hauptanwendungswecke des Produktkatalogs: • Werkzeug für die koordinierte und gezielte Führung der kantonalen Immobilien • Basis für Verantwortlichkeitsregelungen (IST-Situation und SOLL-Konzepte) zwischen den ver- schiedenen Beteiligten • Zuweisung der Verantwortungen und zugehörige Prozesse und Zusammenarbeit • Kommunikationsmittel zwischen DFR und Nutzerdepartementen • Harmonisierung und Vereinfachung von Ausschreibungen • Entwicklung und Gruppierung von Kennzahlen (Dashboards) • Aufbau und Strukturierung von Betriebskonzepten
2.3 Aufbau des Produktkatalogs
Im Produktkatalog werden fünf Produktbereiche für die immobilienorientierten Produkte und ein Produktbereich mit IMAG-internen Produkten (organisationsorientiert) beschrieben. Damit bildet der Produktkatalog das breite Spektrum der Immobilien-Produkte und deren Leistungen ab. Die fünf immobilienorientierten Produktbereiche sind dabei den unterschiedlichen Phasen im Le- benszyklus der Immobilien zuordenbar.
Jedes der einzelnen Produkte besteht wiederum aus Teilprodukten welche wiederum aus deren Tä- tigkeiten gebildet werden. Somit wird jeder Produktbereich durch vier Ebenen (Produktgruppe, Pro- dukt, Teilprodukt und Tätigkeit) ergänzt. Abbildung 3: Hierarchieebenen Produktkatalog
3 Betriebsmodelle
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle
Grundsätzlich wird zwischen drei Betriebsmodellen unterschieden: dem "Betreibermodell", dem "Ver- waltungsmodell" und dem "Managementmodell" (vgl. Abbildung 4). Unterstützung der Kernprozesse zu Gunsten der Nutzerdepartemente und ein transparentes, sowie der Realität entsprechendes Bild über alle Immobilienaktivitäten des Kantons sind dabei die zentralen Ziele. Um diese zu erreichen, stellt das DFR eine entsprechende Organisation und aggregiert die Da- ten über alle Modelle hinweg. Die Betriebsmodelle unterscheiden sich in der Aufgabenteilung und der Zuständigkeiten zwischen dem wortlichkeiten (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG):
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle
Damit die Zuordnung der Gebäude in ein Betriebsmodell erfolgen kann, ist das Portfolio nach Nut- zungsart der Gebäude gruppiert. Die Zuweisung der Gebäude zum jeweiligen Betriebsmodell erfolgt pro Nutzungsart einheitlich. Allgemeine Zuordnungskriterien: • Pro Gebäude gibt es ein Betriebsmodell • Eine unbebaute Parzelle gehört grundsätzlich in dasselbe Betriebsmodell wie das dazugehörige Gebäude • Die Betriebsmodellzuweisung ist unabhängig von der Art der Flächenanbindung (Eigentum oder Mieter) durch den Kanton, massgebend ist wiederum die Nutzungsart / der Nutzer Spezielle Zuordnungskriterien: I. Zuordnung zum Betreibermodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart vorliegt - die Nutzerprozesse untrennbar mit der Immobilie verbunden sind - die Sicherheitsanforderungen und daraus die Anforderungen an die spezifische Technik sehr hoch sind II. Zuordnung zum Verwaltungsmodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart einer Innenfläche / Teilfläche eines Areals / eines Gebäu- des vorliegt - respektive wo die Nutzerprozesse untrennbar mit der Teilfläche verbunden sind III. Zuordnung zum Managementmodell ist sinnvoll wo: - Es sich um ein Gebäude mit üblicher / gängiger Nutzung (gemessen an allen Gebäuden) handelt - Das Gebäude einfach verschiedenen Nutzungen zugeführt werden könnte (einfache Ent- kopplung Nutzerprozesse / Nutzung und Gebäude) Ergänzendes zum Thema "Wirtschaftseinheit"
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation
Resultierend aus der Rolle des Eigentümervertreters obliegt die Verantwortung für die übergeordnete Steuerung der Immobilien (Portfolioprodukte, Projekt- und Bauprodukte sowie die steuernden Pro- dukte zur Objektsteuerung) dem DFR. Zur Wahrnehmung der Eigentümerverantwortung, Sicherstellung eines einheitlichen Leistungsniveaus und zum Management der immobilienbezogenen Risiken, definiert das DFR verbindliche Standards. Die Betriebsmodelle und die Verantwortungszuweisung bezüglich der Produkte Im Grundsatz sind alle relevanten Verantwortungsaspekte (u.A. Eigentümer, Betreiber, Vorortorgani- sation, Leistungserbringung, Budgetierung & Kosten) pro Betriebsmodell auf Stufe Produktgruppe, in einzelnen Dimensionen auf Stufe Produkt, zugewiesen. Die folgende Auflistung zeigt die grundlegenden Rollen sowie die Verantwortung für die Leistungser- bringung pro Betriebsmodell (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG): Betreibermodell Verwaltungsmodell Managementmodell Eigentümer Vertreter IMAG IMAG IMAG Betreiber Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Koordinationspersonen Immobilien Nutzer Nutzer Nutzer Gebäude-/ Arealverantwortliche Nutzer Nutzer Nutzer Leistungserbringung pro Produktegruppe IMAG interne Produkte IMAG IMAG IMAG Portfolioprodukte IMAG IMAG IMAG Projekt-/ Bauprodukte IMAG IMAG IMAG Produkte zur Objektsteuerung IMAG / Nutzer IMAG IMAG Betriebs-/ und Instandhaltungspro- dukte Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Produkte der Nutzerservices Nutzer IMAG / Nutzer IMAG / Nutzer Organisation der notwendigen Tä- tigkeiten zur Erbringung der Pro- duktegruppe Bei der verantwortlichen Organisationseinheit
Verantwortungszuweisung auf Anlagen- bzw. Raumebene Die genaue Verantwortungszuweisung pro Gebäude auf Anlagen- bzw. Raumebene erfolgt in einer Gebäude-Schnittstellenliste als Anhang zur Leistungsvereinbarung Immobilien (vgl. 3.4 Zuständigkei- ten).
3.4 Zuständigkeiten
Die Immobilienverordnung (ImmoV) regelt die Zuständigkeiten des DFR und der Nutzerdeparte- mente im Grundsatz. Zu ihrer Konkretisierung dienen der Produktkatalog sowie die Leistungsverein- barung Immobilien (LVImmo). Abbildung 6: Schematische Darstellung, Konkretisierung der ImmoV bis auf Gebäude-Ebene Leistungsvereinbarung Immobilien (LVImmo) Die LVImmo werden zwischen dem DFR und dem Nutzerdepartement je Betriebsmodell auf Stufe Generalsekretariat abgeschlossen: a) Leistungsvereinbarung Immobilien "Betreibermodell" b) Leistungsvereinbarung Immobilien "Verwaltungsmodell" c) Leistungsvereinbarung Immobilien "Managementmodell" Wobei jeweils pro Nutzerdepartement für die angewendeten Betriebsmodelle eine LVImmo gefertigt wird, das heisst im maximalen Fall drei.
Einheitlicher Durchführungsprozess und verbindliche Standards Das DFR trägt die Beschaffungsverantwortung über alle Produkte. Die Produktverantwortung startet bei der Phase "Ausführung" und gilt für die folgenden Phasen im Durchführungsprozess (Ausführung bis zur Kostenverrechnung, vgl. Abbildung 7). Abbildung 7: Durchführungsprozess Die definierten Standards sind für alle verbindlich umzusetzen, welche die Ausführungsverantwor- tung für im Produktkatalog definierte Produkte, Produktgruppen oder ganze Produktbereiche tragen. Nur mit durchgängigen Prozessen, welche auf einheitlichen Grundlagen basieren, kann die Verein- heitlichung der Leistungsqualität und die Wahrung der Betreiber- und Eigentümerverantwortung ge- wahrt werden.
3.5 Koordination / Schnittstellen
Die Nutzerdepartemente und ihre innerdepartementalen Verantwortlichkeiten zum Thema Immobilien sind unterschiedlich organisiert. Unter anderem werden folgende zentrale Tätigkeiten unterschiedlich umgesetzt: Definition und Koor- dination von Raumbegehren; Langfristplanung der Raumbedürfnisse der Nutzerdepartemente; An- sprechpartner bei Umsetzung von baulichen und nutzungsspezifischen Massnahmen. Für die zentrale Führung der Immobilien ist das DFR auf einheitliche Immobilienrollen in jedem Nut- zerdepartement auf strategischer, taktischer und operativer Ebene angewiesen.
Tabelle 2 zeigt die detaillierte Übersicht zu den jeweiligen Ebenen: Strategisch Taktisch Operativ Koordination oberste Führungsstufe mittlere Führungsstufe Stufe mit direkter Be- triebsverantwortung Periodizität einmal jährlich mehrmals jährlich laufend Teilnehmer Nutzer GS, Koordinationsperson Immobilien Koordinationsperson Im- mobilien Gebäude- / Arealverant- wortliche Teilnehmer IMAG AL, SL SL, FBL, Manager FBL, Manager Ziele - Mittel- bis langfristige Betrachtung mit Fo- kus auf die Lange- frist - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung von übergeordneten As- pekten des Immobili- enbetriebs - Steuerung der lau- fenden strategischen Massnahem - Koordination von zu- künftigen Vorhaben - Überprüfung der langfristigen Planung - Mittel- bis kurzfristig Betrachtung mit Fo- kus auf Planung - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung von zentralen Aspekten des Immobilienbe- triebs - Steuerung der lau- fenden taktischen Massnahmen - Koordination von zu- künftigen Projekten - Überprüfung der mit- telfristigen Planung - Kurzfrist Betrachtung mit Fokus auf die ak- tuell anstehenden Themen - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung im ope- rativer Immobilienbe- trieb - Steuerung der lau- fenden operativen Massnahmen - Koordination von zu- künftigen Aktionen - Überprüfung der kurzfristigen Planung Tabelle 2: Schnittstellenübersicht Strategische Zusammenarbeit, Koordination auf oberster Führungsstufe Einmal jährlich finden Immobiliengespräche statt. Teilnehmer sind die Leitung der IMAG (Abteilungs- leiter, Sektionsleiter Portfoliomanagement und Immobilienmanagement) sowie Generalsekretär/in und Koordinationspersonen Immobilien des Nutzerdepartements. Taktische Zusammenarbeit, Koordinationspersonen Immobilien Die Koordinationspersonen Immobilien kennen die Abläufe und Prozesse im eigenen Departement. Zudem verfügen sie über das Netzwerk zu den entsprechenden Ansprechpartnern. Das bau- und im-
Operative Zusammenarbeit, Gebäude- / Arealverantwortliche Die Nutzerdepartemente müssen die Vertretung für die betrieblichen Immobilienbelange pro Gebäude an eine (vorzugsweise in Gebäudenähe befindliche) Stelle delegieren. Wenn mehrere Departemente ein Gebäude gemeinsam nutzen, dann erfolgt die Absprache und Benennung eines Vertreters (Ge- bäudeverantwortliche) durch diese Departemente. Der Gebäudeverantwortliche arbeitet eng mit den Nutzervertretern der raumnutzenden Departemente zusammen und koordiniert die Gebäudebelange. Wenn mehrere Gebäude zu einem Areal zusammengefasst sind, dann wird die Schnittstelle auf Areal- Ebene sichergestellt. Das heisst, die u.U. verschiedenen Gebäudeverantwortlichen benennen einen Arealverantwortlichen, welcher die Vertretung für betrieblichen Immobilienbelange des gesamten Are- als wahrnimmt. Diese Funktion erhält die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten um die liegenschaftsbezogenen Auf- gaben umsetzen zu können.
3.6 Kostenstruktur
Alle immobilienbezogenen Kosten werden gemäss Kontierungsanleitung (Anhang zur Weisung Hand- buch über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (HAF)) verbucht / rapportiert. Diese Struktur ermöglicht eine Zuweisung der Kosten zu den jeweiligen Produkten. Die daraus resul- tierende Transparenz ermöglicht die zentrale Führung der Immobilien.
4 Produktgruppenbeschrieb Die folgenden Beschreibungen umreissen den Inhalt der jeweiligen Gruppe. Die Informationen sind jeweils kompakt gefasst um einen Überblick der Produktgruppen zu vermitteln.
4.1 Portfolioprodukte
Portfolioprodukte Portfoliosteuerung Beschrieb Produktgruppe Gemäss übergeordneter kantonaler Ziele werden Strategien entwickelt und ein Rahmenwerk von Standards und Richtlinien geschaffen, welches es ermög- licht das Immobilienportfolio anhand unterschiedlicher Kriterien zu steuern. Die Steuerung erfolgt dabei mit der Hilfe von Monitoring, Benchmarks und Repor- ting von Gesamt- und Teilportfolios. Einen weiteren Aufgabenbereich bildet das strategische Flächenmanagement, welches mit Prognosen und Effizienz- vorgaben eine Grundlage für die Flächenplanung darstellt. Basierend auf der Planung wird die Ressourcenallokation in Neubau-, Sanierungs- oder Nut- zeranpassungsprojekten getätigt. Durch die Portfoliosteuerung wird sicherge- stellt, dass die Immobilien in den Gesamt- und Teilportfolios den Vorgaben entsprechend geplant und betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Umsetzen der kantonalen sowie immobilienspezifischen Vorgaben - Sicherstellung ökonomischer und ökologischer Ressourceneinsatz - Substanzwerterhalt - Abdeckung der Raumbedürfnisse zu Marktkonditionen und in Betracht der der demographischen Entwicklung - Wahrung Nachhaltigkeit und kulturelle Aspekte - Wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Ressourcen (Marktkondi- tionen) Produkte - Immobilienstrategie - Strategieentwicklung Teilportfolios - Portfoliostandards und Richtlinien - Portfoliobewertung
Portfolioprodukte Portfoliooptimierung Beschrieb Produktgruppe Abstimmung und Justierung der kantonalen Immobilien in Abhängigkeit von äusseren und inneren Einflüssen. Auf Basis von kontinuierlichen Beobachtun- gen des Umfelds werden Auswirkungen auf das Portfolio beurteilt und adä- quate Optimierungsvorschläge abgeleitet. Im Rahmen von kurz-, mittel- und langfristigen Planungen findet eine Massnahmenumsetzung statt. Im Fokus stehen bei diesen Aufgaben stets die Optimierung des Flächenbedarfs, die Optimierung der Flächenbedarfsdeckung und das Lebenszyklusmanagement des Portfolios. Zudem dienen die Daten und die abgeleiteten Erkenntnisse als Grundlage für die weiterführenden Aktivitäten im Rahmen der Portfoliopro- dukte. Ergebnisse / Ziele - Optimaler Flächenbedarf und Flächenbedarfsdeckung - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Zeitnahes Erkennen und Reagieren auf Änderungen im Umfeld - Standardisierung der Leistungserbringung - Datenbasierte Kontrollfunktion Produkte - Datenverarbeitungsgrundlagen - Markt- und Umfeldbeobachtung - Portfolioplanung - Portfolioanalysen - Portfoliooptimierung
Portfolioprodukte Portfoliorisikomanagement Beschrieb Produktgruppe Gezieltes erkennen von Risiken und Definition von Massnahmen für den Um- gang mit möglichen Auswirkungen. Dieser dynamische Prozess der Evalua- tion, Messung, Bewertung und Bearbeitung von Risiken findet auf Stufe Ge- samt- und Teilportfolio statt. Risiken werden systematisch identifiziert und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie die Auswirkungen abgeschätzt. Je nach Ausprägung werden anschliessend geeignete adäquate Risikostrategien definiert. Die Umsetzung und Kontrolle der Ergebnisse schliessen den Kreis- lauf ab und bilden den neuerlichen Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung. Der Risikoprozess ist daher eine proaktive Handlung zur Erkennung und Um- gang mit Gefahren. Die Produktgruppe gewährleistet die Absicherung der Strategieziele durch pe- riodische Risikoanalysen und die Einleitung von Gegenmassnahmen. Ergebnisse / Ziele - Sensibilisierung für Risiken - Unterstützung Risikokultur - Erkennen relevanter Risiken - Vermeidung unbewusster Handlungen - Vermeiden / Minimieren von Risiken Produkte - Risikodefinition - Risikobeurteilung (Mehrjahresplanung & Jahreskoordination) - Massnahmendefinition - Portfolio-Risikomatrix
Portfolioprodukte Bedarfsmanagement Beschrieb Produktgruppe Die Produktgruppe «Bedarfsmanagement» wird eingesetzt zur Plausibilisie- rung wie auch Ermittlung, Formulierung und Koordination des Nutzerbedarfs. Der Prozess ist eng an die Bedürfnisse der Nutzer gebunden. Die Produkt- gruppe nimmt die Bedürfnisse entgegen und leistet Unterstützung in der For- mulierung und Ausarbeitung des Bedarfs. Dabei wird der Bedarf in der gefor- derten Art und Qualität definiert, geprüft und freigegeben. Zusätzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen werden abhängig vom Bedarf systema- tisch analysiert und Lösungen werden ermittelt. Lösungsskizzen bauen auf ei- ner Szenario-Bildung auf, wobei Nutzwerte und Kosten ausgearbeitet und ge- genübergestellt werden um Angebot und Nachfrage abzustimmen. Nach dem Umsetzungsentscheid erfolgt die Übergabe an das Projektmanagement. Ergebnisse / Ziele - Erkennen und verstehen der Bedarfe - Sachliche und fachliche Bedarfsbeschreibung (definitive Nutzerbestel- lung) - Verschiedene Lösungsszenarien - Umsetzungsreife Vorprojektdefinition Produkte - Bedarfsformulierung - Lösungsevaluation - Kosten-/Nutzenanalyse (Ermittlung Wirtschaftlichkeit)
Portfolioprodukte Immobiliensteuerung Beschrieb Produktgruppe Umsetzung von Massnahmen zur aktiven Analyse, Planung, Steuerung, Um- setzung und Kontrolle des Einzelobjekts unter Anwendung der übergeordne- ten Vorgaben. Durch gezieltes Handeln wird sichergestellt, dass die erwähn- ten Vorgaben objektspezifisch angewendet / umgesetzt werden. Mit der Wahrnehmung einer übergeordneten Kontrollfunktion kann die Qualität si- chergestellt und ein effektives Risikomanagement betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Optimale Nutzung der Liegenschaft aufgrund Objektstrategie - Den Vorgaben entsprechendes Halten / Betreiben der Immobilie - Bewusster Umgang mit immobilienbezogenen Risiken - Sicherstellung Werkseigentümer- und Betreiberhaftung Produkte - Vertretung Eigentümerinteressen - Objektkonzepte und Strategien - Objektbewertung - Objektcontrolling - Objektanalysen und Berichte - Objektoptimierungen - Objektqualitätsmanagement
Portfolioprodukte Dienstleistersteuerung Beschrieb Produktgruppe Steuerungsaufgaben für den zielgerichteten Einsatz von externen Dienstleis- tern. Durch die klare Organisation, eine bewusst definierte Aufgabenabgren- zung, Führung und Kostenkontrolle werden strategische, operative, rechtliche und vertragliche Risiken überwacht und minimiert. Dies wird vor allem durch aktives Management folgender Punkte erreicht: - Kunden/Dienstleisterbeziehung - Anforderungen - Risiken - Vorschriften - Projekten im Dienstleistungskontext - Serviceportfolios (in ihrer Gesamtheit) - Finanzen / Kosten - Servicelevel - Verträge - Auftrags- / Service-Ausführung - Leistungsmessung Ergebnisse / Ziele - Dienstleisterportfolio entspricht den Vorgaben - Dienstleister erfüllen die Erwartungen / vertraglichen Leistungen - Auftraggeber hält Vorschriften ein - Risiken aus Auftragsvergaben werden konsequent überwacht Produkte - Dienstleister-Vertragsmanagement - Leistungsmessung Dienstleister - Dienstleistungs-Risikomanagement - Management / Steuerung Dienstleisterprojekte - SLA-Definition - Ausführungskontrolle - Schnittstellenmanagement Dienstleister
Portfolioprodukte Dingliche Rechte Beschrieb Produktgruppe Ausführung der Prüfung und Analyse vor Immobilientransaktionen, Baubewil- ligungen sowie der Bau- und Nutzungsordnungen in der Rolle des Eigentü- mervertreters. Daneben werden für alle Immobilien die im Grundbuch vorge- merkten Rechte eingeräumt, beantragt, vollzogen und verwaltet. Die dinglichen Rechte regeln, nach Schweizer Recht, die unmittelbare Herrschaft über eine Sache. Sie erstrecken sich über bewegliche Sachen und Grundstü- cke und gelten als absolute Rechte gegenüber jedermann. Ergebnisse / Ziele - Rechtssicherheit des Eigentums - Unbeeinträchtigte Nutzung der Immobilien gemäss Objekt- resp. Immobi- lienstrategie - Nachhaltige Wertsicherung der Liegenschaften Produkte - Kauf und Verkaufsrechte - Dienstbarkeiten - Baubewilligungen Dritter - Bau- und Nutzungsordnung
4.2 Projekt- & Bauprodukte
Projekt-/Bauprodukte Nutzungsbedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Nutzungsanpassungen basierend auf dem Bedarf der Nutzerdepartemente und Mietern. Das jeweilige Nutzerdepartement ist daher für die Produkt- gruppe bestimmend, wonach die Eigenschaften einer Liegenschaft entspre- chend angepasst werden. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Damit umfassen «Nutzungsbedingte Projekte» den Zyklus von Neu- und Umbauten gemäss den Bedürfnissen des Nutzerdepartements bis hin zu Reparaturen und Instandsetzungen von Gebäudebestandteilen. Dies bein- haltet ebenfalls die Dokumentation der Aktivitäten mittels Erfolgs- und Inves- titionsrechnungen als finanzielle Kontrolle der Projekte. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Flächennutzung - Betriebsgestaltung gemäss Anforderungen Nutzerdepartement - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzungen- & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung - Mieterausbauten
Projekt-/Bauprodukte Gebäudebedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Sanierungen, Neu- und Nutzungsanpassungen aufgrund des Bedarfs einer Wiederherstellung oder Instandsetzung einer Liegenschaft. Im Gegensatz zur Produktgruppe «Nutzungsbedingte Projekte» sind hier nicht die spezifi- schen Anforderungen der Nutzerdepartemente, sondern der Erhalt des Ge- bäudes im Vordergrund. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Durch die Produktgruppe wird die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Immobilien langfristig gewährleistet. Die Wiederherstellung kann dabei ape- riodisch erfolgen und nimmt gegenüber regelmässigen und einfachen Mass- nahmen der Instandhaltung ein umfänglicheres Ausmass an. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der Gebäude-Gebrauchstauglichkeit - Werterhalt der Immobilie - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzung Grosszyklisch - Instandsetzungen & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung
Projekt-/Bauprodukte Bauherrenmandate Beschrieb Produktgruppe Bauherrenberatung bei Sanierungs- und Instandsetzungsprojekten. Die Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und für den Auftraggeber durchgeführt: - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Die Produktgruppe begleitet damit alle Teilphasen in einem Bauvorhaben. Ergebnisse / Ziele - Fachliche Unterstützung bei Bauprojekten - Sicherstellung der Gebäudefunktion - Durchführung gemäss anerkannten Richtlinien Produkte - Bauherrenberatung
4.3 Produkte zur Objektsteuerung
Produkte zur Objektsteuerung Bewirtschaftung Beschrieb Produktgruppe Operative, kaufmännische und administrative Verwaltung von Immobilien im Interesse des Eigentümers. Dabei werden auf Basis von Vorgaben entspre- chende Aktivitäten durchgeführt. Die Bewirtschaftung übernimmt treuhände- risch die Eigentümerfunktion und ist Ansprechpartner für Nutzerdepartement und Mieter. Während des gesamten Nutzungszeitraums der Immobilie sorgt die Bewirtschaftung für ein optimales Verhältnis zwischen Nutzungsanforde- rungen und Nutzungsmöglichkeiten. Einen wichtigen Teil bildet dabei der Bau- werksunterhalt. Ebenfalls erstellt die Bewirtschaftung wo vereinbart die Neben- kostenabrechnung der Liegenschaft. Ergebnisse / Ziele - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Wirtschaftlichkeit - Ausnutzung Immobilienpotenzial - Bauwerkserhaltung - Nachhaltige Verwaltung - Strategiekonforme Massnahmenplanung pro Immobilie - Standardisierte mittelfristige Massnahmenplanung und -dokumentation Produkte - Vermietung - Drittverwaltungsmanagement - Anmietung - Verpachtung - Pachtung - Betreuung Nutzerdepartemente - Betreuung Mieter - Nebenkostenabrechnung - Parkplatzmanagement
Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsfinanzen Beschrieb Produktgruppe Durch die gezielte Führung und Kontrolle der Zahlungsströme werden die fi- nanziellen Ressourcen optimal genutzt. Sowie das Budget ausgeglichen ge- staltet zur mittel- / langfristigen Planung der finanziellen Mittel zur Befriedigung der Nutzungsbedürfnisse / des Immobilienbedarfs. Regelmässiges erarbeiten von Auswertungen, als Grundlage für die Portfolio- und Immobiliensteuerung. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Standardisierung der Liegenschaftsfinanzen - Transparenz durch Finanzdokumentation - Finanzielle Planungssicherheit - Genauigkeit und Verlässlichkeit der Finanzplanung Produkte - Objektbuchhaltung - Abrechnungen - Objektbudgetierung - Abschreibungen, Gebühren und sonstige Abgaben
Produkte zur Objektsteuerung Operatives Flächenmanagement Beschrieb Produktgruppe Erfüllen der Anforderung, dass Fläche in der bestellten Qualität und zum ge- planten Zeitpunkt in der notwendigen Menge bereitgestellt wird. Dies mit dem Ziel, dass die Fläche die Leistungserbringung bestmöglich unterstützt. Die Strategie der Flächennutzung und des Flächenmix (Nutzung und Art der Nut- zungsanbindung z.B. Eigentum, Miete etc.) basiert auf den übergeordneten Vorgaben (Immobilienverordnung, Immobilienstrategie etc.) und berücksichtigt u.A. aktuelle und zukünftige Anforderungen der Nutzerdepartemente, gesamt- gesellschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit. Wichtige Bestandteile sind die Prognose der Flächenentwicklung sowie die Definition von Anforderungen der Nutzerdepartemente und Raumkonzepten um Flächeneffizienz und Flä- chenkosten in der vorgegebenen Bandbreite bereitstellen zu können. Zur Überprüfung der Strategieumsetzung werden auch im Flächenmanagement regelmässig erhobene / aktualisierte Kennzahlen beigezogen. Durch die Flä- chenerfassung und Bedarfsanalyse (Trends) werden wichtige Grundlagen für weiterführende Produkte im Bereich Bewirtschaftung erstellt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte und bedarfsgerechte Flächennutzung - Transparenz durch Flächendokumentation - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Flächenportfolio- und Trend-Analyse Produkte - Flächenplanung - Flächenerfassung - Flächenanalyse - Flächendarstellung
Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsvermarktung Beschrieb Produktgruppe Eine der Haupttätigkeiten besteht darin die Immobilie auf die Bedürfnisse des Markts auszurichten. Dabei ist der Aufbau eines Beziehungsnetzwerks ein ge- nauso wichtiger Faktor wie die Abstimmung mit der Bewirtschaftung und der Betriebsführung. Die Sicherung der Marktgängigkeit liefert einen wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg. Ergebnisse / Ziele - Effiziente Prozessgestaltung der Vermietung - Standardisierung der Leistungserbringung - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Marktgängige Immobilie - Vielschichtiges Beziehungsnetzwerk Produkte - Flächenvermarktung - Vermarktungsprozesse - Objektmarketing
Produkte zur Objektsteuerung Strategische Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Aktivitäten zur Erreichung der betrieblichen Eigentümerziele. Dabei werden entsprechende Informations-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben für einen reibungslosen Betrieb definiert und übernommen. Es gilt eine nut- zungsoptimale Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur und Services zum vor- teilhaftesten Kosten-/Nutzenverhältnis und auf einem akzeptierten Risikoni- veau zu gewährleisten. Damit wird ein bedeutender Beitrag zum Gesamterfolg und zur langfristigen Nutzung einer Immobilie geleistet. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Qualitätssicherung des Betriebs - Zuweisung Betreiberverantwortung und Eigentümerhaftung - Vorgaben / Orientierungsrahmen für operative Betriebsführung Produkte - Umsetzung Objektstrategie - Sicherstellen Betreiberverantwortung - Sicherstellen Eigentümerhaftung - Betriebsvorbereitung - Führung Betriebsorganisation - Betriebscontrolling - Betriebliche Qualitätssicherung - Beschaffung Objektdienstleistungen - Betriebliches Vertragsmanagement - Energiemanagement
Produkte zur Objektsteuerung Digitale Datenbereitstellung Beschrieb Produktgruppe Systemsteuerung und -verwaltung sowie Qualitätsprüfung von Daten aus der gesamten Systemlandschaft. Als Qualitätssicherungsinstanz wird sicherge- stellt, dass alle relevanten Daten aktuell und vorhanden sind sowie regelmäs- sig gepflegt werden. Bestrebungen für eine digitale Vereinheitlichung werden kanalisiert mit dem Ziel die Effizienz der betrieblichen Prozesse zu erhöhen (vereinfachen und beschleunigen). Die Objektsysteme schaffen Transparenz, um eine effiziente Flächennutzung und Bewirtschaftung sicherzustellen. Zudem ist die Planung und die Überwachung der Transformation von "analo- gen" zu vollständig digitalisierten Prozessen eine weitere zentrale Leistung. Ergebnisse / Ziele - Effizientes Datenmanagement - Standardisierte Datengrundlage - Angemessene Qualitätssicherung Produkte - Stammdatenpflege - Objektinformation und -Navigation - Pflege IT-Systemlandschaft Abteilung - Datenmanagement Kern- und Umsysteme Abteilung
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Operative Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Umfasst die Inbetriebnahme, Abnahme und Übernahme von neuen techni- schen und infrastrukturellen Anlagen oder Gebäuden. Mit der Koordination und Steuerung des Betriebs wird sichergestellt, dass eine definierte Zurverfügung- stellung der Anlagen und Gebäude stattfindet. Die Aufgaben erfolgen unter anderem durch Rundgänge zur anlagen- und bauteilübergreifenden Inspektion und Mängelverfolgung. Die Anlagen und Prüfpunkte werden fristgerecht über- prüft und eine Betriebsdokumentation geführt. Die Nutzerdepartemente profi- tieren von den Informationen bezüglich Anlagen und Gebäude. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Transparenz durch Betriebsdokumentation - Information und Kommunikation an Nutzerdepartemente Produkte - Planung Regelbetrieb - Betriebsübernahme / -aufnahme - Objektbetrieb - Mängel und Gewährleistung - Auftragsmanagement - Betriebsdokumentation - Inventarmanagement
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Anlagenbetrieb Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung des vorschriftsgemässen Betriebs und Unterhalt von Gebäude- anlagen. Der Prozess beginnt bei der Übernahme neuer Anlagen und setzt sich im Betrieb fort bis hin zur Störungsbehebung. Dies bedarf einer laufenden Planung bezüglich Ressourcen und Personal, wie Handwerker und Pikett- diensten, um den Betrieb ganzheitlich zu sichern. Die Produktgruppe beinhal- tet zudem das Anlagenreporting der Störungsbehebungen, um diese zu ana- lysieren und in Zukunft vermeiden oder vermindern zu können. Ziel ist die wirtschaftliche und sichere Betriebsoptimierung der vorhandenen Anlagen auf Basis der Betriebsdatenauswertung und den geforderten Verfügbarkeiten. Be- triebliche Anforderungen werden dabei an Bedürfnisse des Nutzerdeparte- ments angepasst, um die definierten Verfügbarkeiten der Anlagen zu gewähr- leisten. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellen der definierten Verfügbarkeiten der Anlagen / Flächen - Sicherstellung eines optimalen Betriebs der Anlagen - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Kontinuierliche Überwachung der Anlagen - Kostenmanagement durch ein transparentes Betriebsdatenmanagement Produkte - Planung Anlagenbetrieb - Übernahme - Betreiben - Störungsbehebung - Pikettdienst - Betriebsoptimierungen - Handwerkerdienste
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Instandhaltung (Erhaltung) Beschrieb Produktgruppe Technische und administrative Massnahmen zur Erhaltung der Funktionsfä- higkeit und Verfügbarkeit der technischen und infrastrukturellen Gebäudean- lagen und -bauteile. Das Ziel der Gebäudeinstandhaltung besteht darin, ein nach wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nutzbare und verwertbare Immobilie gemäss den Vorgaben der Eigentümerschaft zu erhalten. Dies beginnt bei der Definition einer Strategie zur Festsetzung der Regelmässigkeit der Überprüfungen und der Massnahmenplanung. Inspektio- nen und Wartungen dienen zur regelmässigen Erkennung von möglichen Ab- weichungen des Verschleisses und Funktionalität sowie der Instandstellung der Abweichungen. Durch eine gezielte Instandhaltung wird die Betriebsdauer von Anlagen und deren Anschaffungskosten an der definierten Objektstrategie ausgerichtet. Eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen, Wartungen und allfälligen Instandsetzungen wird sichergestellt. Diese Transparenz macht eine Überprüfung der umgesetzten Massnahmen möglich. Die Nutzerdeparte- mente profitieren von der sicheren Benutzung und Einsatzbereitschaft im Rah- men der definierten Verfügbarkeiten der technischen und infrastrukturellen An- lagen. Ergebnisse / Ziele - Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit von Anlagen - Gesetzeskonformität - Sicherstellung des optimalen Betriebs der Anlagen Produkte - Instandhaltungsstrategie - Instandhaltungsplanung - Inspektion (Überwachung) - Wartung (Instandhaltung) - Instandsetzung & Massnahmen - Verbesserung - Ersatz / Erneuerung - Neuanschaffung (Veränderung)
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Ver- und Entsorgung Beschrieb Produktgruppe Versorgung mit unterschiedlichen Medientypen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kommunikation, etc.). Dies beinhaltet die Aushandlung von Kon- ditionen, das Überprüfen von Restbeständen und die zeitgerechte Nachbestel- lung nach klar definierten Regeln (z.B. Mindestbestände, Beschaffungshori- zonte etc.). Das Identifizieren und Ausnutzen von Optimierungspotenzial über alle Medien wird zielgerichtet und laufend vorgenommen. Der zweite Bestandteil umfasst die Entsorgung von Abfall und Wertstoffen aus dem Gebäudebetrieb. Grundlage bilden dabei objektspezifische Ver- und Ent- sorgungskonzepte sowie die Konzepte für die Sondertrennung, welche die ef- fiziente und umweltgerechte sowie gesetzteskonforme Entsorgung des Abfalls (alle Fraktionen) zum Ziel haben. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Medienversorgung - Kosten- und umweltgerechte Abfallentsorgung - Sicherung der Datenvernichtung Produkte - Medienversorgung - Telekommunikationsversorgung - Materialversorgung - Abfallentsorgung - Recycling-Abfälle - Dokumentenvernichtung - Datenträgerentsorgung
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Reinigung und Pflege Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Reinigung und Pflege aller Immobilien im Innen- wie auch im Aussenbereich. Dafür werden übergeordnete Reinigungsstandards und ob- jektspezifische Reinigungsziele definiert. Sowie die entsprechende Organisa- tion und Ressourcen für die Ausführung bereitgestellt. Als Arbeits- und Kon- trollmittel werden Reinigungspläne erstellt und deren Ausführung kontrolliert. Ergebnisse / Ziele - Aufrechterhalten des Gebäudes - Einhaltung der Standards - Zufriedenheit Nutzerdepartement durch Pflege der Immobilie Produkte - Unterhaltsreinigung - Zwischen- und Grundreinigung - Reinigung Umgebung / Aussenflächen - Reinigung Baukörper / Fassade - Spezial- / Sonderreinigungen - Notreinigungen - Winterschutzmassnahmen - Schädlingsbekämpfung - Umgebungspflege, Gärtnerei- und Pflanzenarbeiten
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Sicherheit Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Objekt-, Anlagen- und Personensicherheit. Dafür werden objektspezifische Schutzziele und -massnahmen zur Erreichung dieser Ziele definiert sowie die entsprechende Organisation inkl. Ressourcen bereitgestellt. Dafür werden Sicherheits- und Notfallpläne erstellt und deren Ablauf präventiv geübt. Die Produktgruppe definiert zudem den Einsatz eines Sicherheitsdiens- tes und entsprechende Schliessverwaltung zur Objektsicherung. Ergebnisse / Ziele - Gewährleistung Personenschutz - Einhaltung der regulatorischen Anforderungen - Sicherstellung eines sicheren Betriebs - Gewährleistung Sicherheit Nutzerdepartement Produkte - Baulicher Objektschutz - Betrieblicher Objektschutz - Interventionsdienst - Schliessmanagement - Personensicherheitsdienste - Eventsicherheit - Berechtigungen / Bewilligungen - Verkehrsmanagement - Eigentumsschutz - Notrufzentrale (besetzen, betreiben)
4.5 Produkte der Nutzerservices
Nutzerservices Arbeitsschutz & Gesundheit Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung der Zielerreichung in den Themen sowie die dafür notwendige Organisation. Beim Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht die Sicherheit der Nutzerdepartemente bzw. Mieter sowie aller Besucher im Vor- dergrund. Sicherheitsrisiken für Nutzerdepartement und Mieter werden dabei identifiziert und Gegenmassnahmen frühzeitig ergriffen. Dies umfasst einer- seits gesundheitliche Aspekte und andererseits Notfallpläne. Die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Bedienungs- und Nutzungssicherheit von Anlagen und Gebäudeteilen stehen dabei im Vordergrund. Im Thema Umwelt wird ein um- weltgerechter Betrieb durch regelmässige Überprüfung entsprechender Kenn- zahlen sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Einhaltung der Arbeitssicherheit - Umweltgerechter Betrieb Produkte - Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit - Umweltschutzdienste
Nutzerservices Empfangs- und Conciergedienste Beschrieb Produktgruppe Beinhaltet u.A. die Anmeldung und Vermittlung von Besuchern und Lieferan- ten, Betreuen des Nutzerdepartements und Auskunftserteilung, Zutrittskontrol- len und Ausweiserstellung sowie zusätzlichen Conciergedienst wie z.B. Wä- schereiservice, Reservation von Hotels und Restaurants, Schneidereiservice etc. Die Nutzerdepartemente bekommen durch diese Produktgruppe ein zentrales Informations- und Zutrittsmanagement, speziell für externe Besucher. Die zu- sätzlichen Conciergedienste erhöhen den Komfort des Nutzerdepartements und sind zusätzliche Services für Mitarbeitende. Ergebnisse / Ziele - Besucherzufriedenheit - Sicherstellung Zutrittskontrolle - Erhöhung Mitarbeiterzufriedenheit Produkte - Empfangsservices - Sitzungszimmerservices - Wäschereiservices
Nutzerservices Logistik & Transport Beschrieb Produktgruppe Organisation und Verteilung von Gütern sowie Personen. Dies geschieht ge- bäudeintern durch die Bereitstellung von Postservices für den Brief- und Pa- ketumschlag. Die Bewirtschaftung des Mobiliars sowie Büromaterial und de- ren Lagerung gehört ebenso zur Produktgruppe, um Nutzerdepartementen die benötigte Ausstattung zu gewährleisten. Eine vorausschauende Planung und Dokumentation unterstützten zudem interne Arbeitsprozesse. Unter- schiedliche Reise- und Transportdienstleistungen garantieren den Waren- und Personentransport auch ausserhalb des Gebäudes. Diese Produkt- gruppe ermöglicht eine termingerechte und sichere Lieferung von unter- schiedlichen Gütern und übernimmt die Reisesteuerung für das Nutzerde- partement. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Gewährleistung der Gebäudeausstattung - Termingerechte und kosteneffiziente Verwaltung von Waren Produkte - Büromaterialservice - Postservices - Mobiliarmanagement - Umzüge - Lagermanagement - Fuhrparkmanagement - Reisedienstleistungen - Transportdienstleistungen
Nutzerservices Verpflegung Beschrieb Produktgruppe Leistungen zur Unterstützung von Veranstaltungen und Verpflegungen der Nutzerdepartemente. Bequeme Verpflegungsmöglichkeiten innerhalb des Ge- bäudes gemäss Bedürfnissen. Der Cateringservice übernimmt dabei unter- schiedliche Verpflegungsdienste gemäss dem gewünschten Service-Level. Der Verpflegungsservice wird des Weiteren auch zur Koordination bei Veran- staltungen im Objekt eingesetzt. Für Anlässe gibt es neben dem gastronomi- schen Service ebenfalls einen Veranstaltungsservice um Events des Nutzer- departements kostenbewusst durchzuführen. Dabei werden sämtliche Aufgaben und deren Koordination übernommen, um einen Event zu planen, durchzuführen und Nacharbeiten abzuschliessen. Ergebnisse / Ziele - Qualitätsgerechte Verpflegung der Nutzerdepartemente - Sicherstellung des Service-Levels - Wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen Produkte - Catering und Gastronomie - Eventmanagement
Nutzerservices IT-Services Beschrieb Produktgruppe Pflege der Schnittstellen zu den IT-Organisationen der Nutzerdepartemente. Sicherstellen der Einbindung in Aktivitäten / Umbauten / Projekte wo mass- geblich. Basierend auf der Relevanz der IT-Infrastruktur ist Fach- und Bestel- ler-Kompetenz für IT-Anlagen sicherzustellen welche fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht zur Betriebseinrichtung (z.B. Beamer, Smart- screens etc.) gehören. Ergebnisse / Ziele - IT-Infrastruktur (ohne Betriebseinrichtung) nach Vorgaben - Effizientes Schnittstellenmanagement mit IT-Organisationen Produkte - Schnittstellenmanagement zu IT - Bestellungen IT-Services - Beratung IT-Ausrüstung AP - Beratung IT-Ausrüstung SiZi
Nutzerservices Bibliothek- und Dokumentenservices Beschrieb Produktgruppe Services zur Dokumentenverwaltung und deren Inventarisierung. Ziel ist eine effiziente Verwaltung und Bereitstellung von Dokumenten. Erfassung und Aufbewahrung der Unterlagen gemäss Datenschutz sowie Kopierservice um Unterlagen in unterschiedlicher Form verwenden und weiterleiten zu können, Bibliotheksservices zur Bereitstellung von verschiedenen Medien. Unterstüt- zend übernimmt eine Administrationsstelle die interne Koordination überge- ordneter Verzeichnis- und Adressverwaltung. Nutzerdepartemente haben durch diese Produktgruppe einen breiten Zugang zur Dokumentenaufberei- tung sowie Weiterverarbeitung. Dokumente werden so zentral verwaltet und deren Verfügbarkeit für das Nutzerdepartement ist sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Unterstützung des Betriebs gemäss Service-Level - Sichere und effiziente Dokumentenverwaltung - Zentrale Anlaufstelle für Administrationsdienste Produkte - Administrationsservices - Bibliotheksdienste - Büroservices - Dokumentenmanagement
4.6 Interne Produkte
Die internen Produkte werden lediglich in der vorliegenden internen Version des Handbuchs beschrie- ben. Interne Produkte Leitung Abteilung Beschrieb Produktgruppe Gesamtheit der Grundsätze der Unternehmensführung (ähnlich Corporate Governance). Ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Abteilung im Sinne aller relevanten Anspruchsgruppen. Der Ordnungsrahmen wird massgeblich durch rechtliche Vorgaben und über- geordnete Vorgaben des Departements bestimmt. Das Leitungssystem besteht aus allen relevanten Gesetzen, Richtlinien, Leit- bilder und Prozesse der Unternehmensleitung und –überwachung (Steue- rungs- und Regelungssystem) Ergebnisse / Ziele - Effektives Steuerungs- und Regelungssystem Produkte - Strategie und Ziele IMAG - Corporate Riskmanagement - Qualitätsmanagement - Prozess- und Managementmodell - Anspruchsgruppenmanagement - Begehrensmanagement
Interne Produkte Controlling IMAG Beschrieb Produktgruppe Finanzbuchhaltung und Controlling der IMAG auf übergeordneter Ebene. Da- mit ist die Produktgruppe weiterführender als die Durchführung des Rech- nungswesens und der Betriebsbuchhaltung. Zusätzlich werden Informationen zentral gesammelt und ausgewertet, um diese intern als Entscheidungsgrund- lage und Monitoring zu nutzen. Das Controlling liefert Grundlagen zur Steue- rung der IMAG und ermöglicht, mittels Reporting der definierten Kennzahlen und Benchmarks, eine Überprüfung des Zielerreichungsgrads der finanztech- nischen Vorgaben. Dadurch können Korrekturmassnahmen in Falle von Soll- Ist-Abweichungen ergriffen werden. Durch das Controlling erhalten Verant- wortliche umfassende und detaillierte Transparenz zur finanziellen Situation der IMAG und können darauf basiert Entscheidungen und die zukünftige Pla- nung festlegen. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Qualitätssicherung - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Transparenz und Kontrolle der Zielerreichung Produkte - Finanzinformationen - Reporting IMAG - IKS IMAG - Reporting Sektionen - Jahresbericht - Aufgaben- und Finanzplanung - Finanzkennzahlen Immobilien - Monatsabschluss - Finanzielle Projekt- und Anlagedaten
Interne Produkte Corporate Finanzen Beschrieb Produktgruppe Steuerung von Finanzierungsquellen und -strukturen sowie Investitionsent- scheiden. Dabei werden insbesondere das Accounting und die Finanzplanung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen überwacht. Zum Leistungsum- fang zählen das Analysieren und Bestimmen der optimalen Finanzierungs- struktur für Projekte sowie das Beisteuern von Kapital für Kreditanträge bei Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang stehen auch die Buchhaltung und Steuerung von Abschreibungen. Durch diese Produktgruppe wird eine Wertsi- cherung gewährleistet, da die Produkte transparente Entscheidungen und eine effiziente Ressourcenplanung ermöglichen. Ergebnisse / Ziele - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Optimierte Finanzierungsstruktur - Sicherstellen der Qualität Produkte - Überwachung Accounting - Finanzierungsstrukturen - Finanzielle Sicht in Kreditanträgen für Bauvorhaben - Anlagebuchhaltung
Interne Produkte Beschaffung Beschrieb Produktgruppe Definition von Vorgaben im Thema Beschaffung sowie Durchführung von stra- tegischen Beschaffungsmassnahmen. Strategische Beschaffung Während Beschaffungsmassnahmen für operative Zwecke in der Regel im Rahmen definierter Geschäftsprozesse bearbeitet werden, kann es in Fällen mit besonderer Bedeutung, zum Beispiel wenn sie strategisch wichtig sind, zweckmässig sein, die Beschaffung formal als Projekt abzuwickeln. Meilen- steine können u.A. sein: Beschaffungsplanung, Angebotsplanung, Angebots- einholung, Auswahl Lieferanten oder Dienstleister, Vertragsabwicklung und Vertragsbeendigung Operative Beschaffung Prozess von der Bedarfsklärung über Bedarfsdokumentation zur Bestellung und Lieferkontrolle Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Leistungsnachfrage - Qualitätssicherung - Rechtssicherheit Produkte - Beschaffungsvorgaben - Rechtliche Vorgaben / Compliance - Beschaffungsevaluation - Beschaffungsprojekte
Interne Produkte Vertragsmanagement Beschrieb Produktgruppe Tätigkeiten rund um die Erstellung, Anwendung sowie Archivierung von Ver- trägen. Es werden standardisierte Vertragsvorlagen geschaffen, welche der vorliegenden Gesetzgebung entsprechen und Nutzerdepartementen Richtli- nien für den Vertragsumgang bieten. Die zentrale Verwaltung und Dokumen- tation der Verträge ermöglichen zudem eine Transparenz der Vertragserfül- lung durch Überprüfung der Vertragskennwerte. Die Produktgruppe ist somit mit den Produktgruppen «Zentrales Qualitätsmanagement» sowie «Corporate Riskmanagement» verknüpft, um die Umsetzung der Richtlinien zu gewähr- leisten und Risiken durch entsprechende Vertragsbedingungen zu minimieren. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte und gesetzeskonforme Vertragsbedingungen - Risikomanagement durch Vertragscontrolling - Entscheidungsgrundlage für den Vertragsumgang Produkte - Vertragsverwaltung - Vertragsstandards
Interne Produkte Nachhaltigkeit Beschrieb Produktgruppe Strategien und Aktivitäten, um die internen sowie rechtlichen Nachhaltigkeits- richtlinien einzuhalten. Nachhaltigkeitsaspekte werden systematisch analysiert und Massnahmen eingeleitet, um die Ziele erreichen zu können. Die Vorgaben werden durch die Organisationsstrategie sowie durch Gesetze gegeben. Eine laufende Überprüfung der Aktivitäten ist nötig, um Gesetzesänderungen und Abweichungen vorausschauend adaptieren zu können. Die Produktgruppe for- dert daher nicht nur datenbasierte Analysen der Prozesse und Kenngrössen, sondern auch Schulungen, um Verhaltensweisen entsprechend anzupassen. Die Aktivitäten sichern den Nutzerdepartementen somit nachhaltige Liegen- schaften. Ergebnisse / Ziele - Berücksichtigung der Wirtschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Gesellschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Umweltdimensionen - Fachgruppe Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften (NBB) Produkte - Umweltstandards - Gesellschaftsstandards - Wirtschaftsstandards
Interne Produkte Wissensmanagement Beschrieb Produktgruppe Prozessorientierte Steuerung mit der Zielsetzung, den Wissenstransfer inner- halb der Organisation transparent und effizient zu gestalten. Dafür werden re- levante Inhalte gespeichert und dokumentiert, um diese der breiten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Produktgruppe verknüpft und interpretiert Infor- mationen, um diese zu einem strukturierten Wissen zusammenzufügen. Die Digitalisierung bietet hierbei Optimierungspotenzial, um die Verarbeitung so- wie Nutzung intelligent zu gestalten. Dies umfasst die Evaluation der relevan- ten Inhalte, den Aufbau und die Pflege von geeigneten Strukturen zum Trans- fer des Wissens sowie die Beauftragung und Schulung der Ressorts zur Pflege der Inhalte. Durch die Analyse des gesammelten Wissens lassen sich Pro- zesse optimieren und weiterentwickeln. Dies ermöglicht verbesserte Abläufe für Nutzerdepartemente sowie Zugang und Ausführungen zu betriebsrelevan- ten Themen. Ergebnisse / Ziele - Knowhow-Transfer - Innovative Prozessgestaltung - Sicherstellen der Wissenstransparenz Produkte - Grundlagen - Vorgaben - Wissenscontrolling
Interne Produkte Digitalisierung Beschrieb Produktgruppe Übergreifender Aufbau, Koordination und Steuerung von Datenstrukturen und IT-Systemen. Durch die zentrale Verwaltung und Bereitstellung von digitalen Daten und Informationen kann der Immobilienbetrieb langfristig optimiert und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Zusammenschliessung der verwen- deten IT-Systeme gewährleistet die Komptabilität und ermöglicht die Digitali- sierung von analogen Tätigkeiten und damit eine Produktivitätssteigerung. Die Produktgruppe stellt zudem den Datenschutz gemäss rechtlichen Vorgaben sicher und passt interne Richtlinien laufend an die Gesetzgebung an. Den Nut- zerdepartementen stehen dadurch einheitliche und verknüpfte Systeme zur Verfügung, welche den Umgang mit Daten sowie den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit erleichtern. Ergebnisse / Ziele - Bereitstellung von adressatengerechten Datensätzen - Optimierte und effiziente Betriebsprozesse - Transparenter Daten- und Informationsfluss - Gewährleistung des Datenschutzes Produkte - Datenstruktur IMAG - Systemlandschaft - CAD-Systemverwaltung - CAFM-Systemverwaltung - Datenoptimierung - Datenschutz - Digitalisierung der Leistungserbringung
Interne Produkte Administration Beschrieb Produktgruppe Administrations- und erweiterte Assistenzaufgaben um den operativen Betrieb sicherzustellen. Diese umfassen organisatorische und administrative Tätigkei- ten, welche das Kerngeschäft unterstützen. Insbesondere übernimmt die Produktgruppe die Supportleistungen in den Be- reichen Berichtswesen, IT-Koordination, Personalwesen, Wohnbauförderung der Kantone Aargau und Luzern und fungiert als Drehscheibe der Abteilung für interne und externe Kunden. Die Verwaltung kann dabei sach- oder perso- nenbezogen sein und wird zunehmend digital geführt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte Betriebsprozesse - Standardisierung der Leistungserbringung - Fokus der Nutzerdepartement auf operativen Betrieb Produkte - Assistenz Abteilungsleitung - Allgemeine Abteilungsassistenz - Berichtswesen - IT-Koordination - Wohnbauförderung - Interne Leistungsabrechnung - Personaladministration
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