Reglement betreffend die Verwendung des Ertrages aus Mehrwertabgaben (BeE 730.500)
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Reglement betreffend die Verwendung des Ertrages aus Mehrwertabgaben

Mehrwertabgabe: Fondreglement Reglement betreffend die Verwendung des Ertrages aus Mehrwertabgaben (Fondsreglement Mehrwertabgabe) Vom 11. April 2006 (Stand 1. Mai 2023) Der Gemeinderat Bettingen, gestützt auf §§ 120 ff. des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999
1 ) , §§ 81 ff. der Bau- und Planungsverordnung (BPV) vom 19. Dezember 2000
2 ) sowie §§ 53 – 55 und § 59 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Bettingen vom 12. November 1985
3 ) , erlässt folgendes Reglement: A. Allgemein

§ 1 Zweck

1 Die Mittel dieses Fonds werden für folgende Zielsetzungen verwendet:
4 ) Öffentliche Bauten im kulturellen Interesse;
5 ) Gestaltung des öffentlichen Raumes;
6 ) Klimaschutzmassnahmen im öffentlichen Raum;
7 ) Förderung der Biodiversität. B. Fondsvermögen

§ 2 Äufnung von Fondsvermögen

1 Dem Fonds können weitere Mehrwertabgaben zugewiesen werden. C. Zuständigkeiten und Verfügungskompetenzen

§ 3 Zuständigkeiten

1 Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt: Die Einwohnergemeindeversammlung entscheidet im Rahmen von Budget und Jahres - rechnung über die Entnahmen aus dem Fonds sowie über die Verwendung des Fondsver - mögens. Gemeindeorgane, die mit Zielsetzungen gemäss § 1 befasst sind, können dem Gemeinde - rat Anträge zuhanden des Budgetprozesses stellen. D. Vermögensverwaltung und Rechnungsführung
1 Die Vermögensverwaltung des Fonds wird im Rahmen des Rechnungswesens der Einwohnergemein -
2 und in der Vermögensrechnung entsprechend ausgewiesen.
1) SG 730.100 .
2) SG 730.110 . BeE 111.100
4) Eingefügt am 27. März 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023 (KB 29.03.2023)
5) Eingefügt am 27. März 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023 (KB 29.03.2023)
6) Eingefügt am 27. März 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023 (KB 29.03.2023)
7) Eingefügt am 27. März 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023 (KB 29.03.2023)
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Mehrwertabgabe: Fondreglement
3 Die Guthaben werden von der Einwohnergemeinde Bettingen nicht verzinst.

§ 5 Rechnungsführung

1 Die Rechnungsführung einschliesslich Zahlungsverkehr erfolgt im Rahmen des Finanzreglementes über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde Bettingen vom 20. November 2001. E. Schlussbestimmungen

§ 6 Wirksamkeit

1 Dieses Reglement ist zu publizieren
8 ) ; es wird mit der Verabschiedung der Rechnung 2005 durch die Gemeindeversammlung am 25. April 2006 wirksam.
8) Publiziert am 11. 11. 2006.
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