Verordnung der FINMA über die Aufsichtsprüfung (Aufsichtsprüfverordnung FINMA)
1. Kapitel: Gegenstand
Art. 1
2. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen für die Aufsichtsprüfung in allen Aufsichtsbereichen
1. Abschnitt: Prüfgebiete
Art. 2
2. Abschnitt: Risikoanalyse
Art. 3 Grundsatz
Art. 4 Erstellung der Risikoanalyse
Art. 5 Einreichung der Risikoanalyse
Art. 6 Ermittlung des inhärenten Risikos, des Kontrollrisikos und des Nettorisikos
Art. 7 Ermittlung des Kontrollrisikos im Falle eines Mandatswechsels
Art. 8 Vorlagen für die Erstellung der Risikoanalyse
3. Abschnitt: Institutsspezifische Prüfstrategie
Art. 9
4. Abschnitt: Prüfperiodizität und Prüftiefe
Art. 10
5. Abschnitt: Prüfgrundsätze
Art. 11 Allgemeine Vorgehensweise
Art. 12 Qualitätssicherung
Art. 13 Prüfnachweis
Art. 14 Stichprobenprüfungen
Art. 15 Nachprüfung
Art. 16 Prüfpunkte
Art. 17 Prüfdokumentation
Art. 18 Trennung der Aufsichtsprüfung und der Rechnungsprüfung
Art. 19 Abstützung auf die interne Revision
Art. 20 Aufsichtsprüfung bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen und Finanzkonglomeraten
Art. 21 Prüfhandlungen im Rahmen von Bewilligungsverfahren
6. Abschnitt: Berichterstattung
Art. 22 Grundsatz
Art. 23 Mindestinhalt
Art. 24 Beanstandungen und Empfehlungen
Art. 25 Klassifizierung der Beanstandungen
Art. 26 Klassifizierung der Empfehlungen
Art. 27 Berichterstattung bei konsolidiert beaufsichtigten Finanzgruppen und Finanzkonglomeraten
Art. 28 Vorlagen für die Erstellung des Prüfberichts
3. Kapitel: Besondere Anforderungen an die Aufsichtsprüfung in den einzelnen Aufsichtsbereichen
1. Abschnitt: Banken, Wertpapierhäuser, Pfandbriefzentralen, Finanzmarktinfrastrukturen und Personen nach Artikel 1 b BankG
Art. 29 Geltungsbereich
Art. 30 Prüfperiodizität und Prüftiefe
Nettorisiko | Prüfperiodizität | Prüftiefe |
---|---|---|
sehr hoch | jährlich | «Prüfung» |
hoch | alle drei Jahre | abwechslungsweise «Prüfung» und «kritische Beurteilung» |
mittel | alle sechs Jahre | «Prüfung» |
tief | keine Aufsichtsprüfung |
Art. 31 Reduzierte Prüfkadenz
Art. 32 Erstellung der institutsspezifischen Prüfstrategie
Art. 33 Einreichung der institutsspezifischen Prüfstrategie
Art. 34 Fristen für Risikoanalyse, Prüfstrategie und Prüfbericht
Art. 35 Genehmigung der institutsspezifischen Prüfstrategie
Art. 36 Rechnungsprüfung von Banken, Wertpapierhäusern, Pfandbriefzentralen und Finanzmarktinfrastrukturen
Art. 37 Rechnungsprüfung von Personen nach Artikel 1 b BankG
2. Abschnitt: Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen, SICAV, KmGK, SICAF, Depotbanken und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen
Art. 38 Geltungsbereich
Art. 39 Erstellung der Risikoanalyse
Art. 40 Prüfperiodizität und Prüftiefe
Nettorisiko | Prüfperiodizität | Prüftiefe |
---|---|---|
sehr hoch | jährlich | «Prüfung» |
hoch | alle zwei Jahre | abwechslungsweise «Prüfung» und «kritische Beurteilung» |
mittel | alle vier Jahre | abwechslungsweise «Prüfung» und «kritische Beurteilung» |
tief | alle sechs Jahre | «kritische Beurteilung» |
Art. 41 Reduzierte Prüfkadenz
Art. 42 Erstellung der institutsspezifischen Prüfstrategie
Art. 43 Einreichung der institutsspezifischen Prüfstrategie
Art. 44 Fristen für Risikoanalyse, Prüfstrategie und Prüfbericht
Art. 45 Genehmigung der institutsspezifischen Prüfstrategie
Art. 46 Rechnungsprüfung
3. Abschnitt: Versicherungsunternehmen
Art. 47 Geltungsbereich
Art. 48 Erstellung der Risikoanalyse
Art. 49 Erstellung der institutsspezifischen Prüfstrategie
Art. 50 Fristen für Risikoanalyse und Prüfbericht
Art. 51 Rechnungsprüfung
4. Kapitel: Inkrafttreten
Art. 52
Anhang 1
Bestimmung der Höhe des inhärenten Risikos
1. Sehr hohes inhärentes Risiko
Ausmass des Schadens, der entsteht, | Wahrscheinlichkeit, dass das Risikoereignis eintritt |
---|---|
sehr hoch | sehr hoch |
sehr hoch | hoch |
2. Hohes inhärentes Risiko
Ausmass des Schadens, der entsteht, | Wahrscheinlichkeit, dass das Risikoereignis eintritt |
---|---|
sehr hoch | mittel |
sehr hoch | tief |
hoch | sehr hoch |
hoch | hoch |
3. Mittleres inhärentes Risiko
Ausmass des Schadens, der entsteht, | Wahrscheinlichkeit, dass das Risikoereignis eintritt |
---|---|
hoch | mittel |
hoch | tief |
mittel | sehr hoch |
mittel | hoch |
mittel | mittel |
4. Tiefes inhärentes Risiko
Ausmass des Schadens, der entsteht, | Wahrscheinlichkeit, dass das Risikoereignis eintritt |
---|---|
mittel | tief |
tief | sehr hoch |
tief | hoch |
tief | mittel |
tief | tief |
Anhang 2
Bestimmung der Höhe des Kontrollrisikos
1. Hohes Kontrollrisiko
2. Mittleres Kontrollrisiko
3. Tiefes Kontrollrisiko
Anhang 3
Bestimmung der Höhe des Nettorisikos
1. Sehr hohes Nettorisiko
Höhe inhärentes Risiko | Höhe Kontrollrisiko |
---|---|
sehr hoch | hoch |
sehr hoch | mittel |
2. Hohes Nettorisiko
Höhe inhärentes Risiko | Höhe Kontrollrisiko |
---|---|
sehr hoch | tief |
hoch | hoch |
3. Mittleres Nettorisiko
Höhe inhärentes Risiko | Höhe Kontrollrisiko |
---|---|
hoch | mittel |
hoch | tief |
mittel | hoch |
mittel | mittel |
4. Tiefes Nettorisiko
Höhe inhärentes Risiko | Höhe Kontrollrisiko |
---|---|
mittel | tief |
tief | hoch |
tief | mittel |
tief | tief |