Verordnung des VBS über das militärische Personal (V Mil Pers)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Geltungsbereich
Art. 3 Berufsmilitärs
2. Kapitel: Anstellungsvoraussetzungen
1. Abschnitt: Berufsoffizierinnen und -offiziere
Art. 4 Anstellungsvoraussetzungen für Berufsoffizierinnen und ‑offiziere
2. Abschnitt: Berufsunteroffizierinnen und -offiziere
Art. 5 Anstellungsvoraussetzungen für Berufsunteroffizierinnen und ‑offiziere
3. Abschnitt: Angehörige des militärischen Flugdienstes
Art. 6
4. Abschnitt: Fachberufsmilitärs
Art. 7 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufsoffizierinnen und ‑offiziere
Art. 8 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufsunteroffizierinnen und ‑offiziere
Art. 9 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufssoldatinnen und ‑soldaten
5. Abschnitt: Zeitmilitärs
Art. 10
6. Abschnitt: Fehlende Anstellungsvoraussetzungen
Art. 11
3. Kapitel: Grundausbildung und Personalentwicklung
1. Abschnitt: Grundausbildung
Art. 12 Inhalt und Ziel
Art. 13 Anstellung ohne Grundausbildung
Art. 14 Ausbildungsvereinbarung
Art. 15 Rückforderung der Ausbildungskosten
2. Abschnitt: Personalentwicklung
Art. 16 Zuweisung von Funktionen
Art. 17 Einsatzgruppen
4. Kapitel: Versetzungen und Wohnsitz
Art. 18 Versetzungen
Art. 19 Wohnsitz und Unterkunft am Arbeitsort
5. Kapitel: Arbeitszeit und Überzeit
Art. 20 Arbeitszeitmodelle Berufsmilitärs
Art. 21 Arbeitszeitmodell dienstlicher Bedarf
Art. 22 Beschäftigungsgrad
Art. 23 Zeitmilitärs
6. Kapitel: Ferien
Art. 24
7. Kapitel: Spesen
1. Abschnitt: Berufsoffizierinnen und -offiziere, Berufsunteroffizierinnen und ‑offiziere sowie Angehörige des militärischen Flugdienstes
Art. 25 Vergütungen bei Unterkunftsbezug am Arbeitsort
Art. 26 Unterkunft in Kasernen oder anderen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung am Arbeitsort
Art. 27 Unterkunft in Kasernen, provisorischen Einrichtungen sowie Gebäuden und Anlagen der öffentlichen Verwaltung während Dienstreisen
Art. 28 Vergütung für Zwischenmahlzeit bei Nachtarbeit
Art. 29 Mahlzeitenvergütung bei Früh- und Abendarbeit am Arbeitsort
Art. 30 Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie bezahlte Besuchsreisen
Art. 31 Vergütung für die Verwendung privater Motorfahrzeuge für Angehörige des militärischen Flugdienstes
2. Abschnitt: Fachberufsmilitärs
Art. 32
3. Abschnitt: Zeitmilitärs
Art. 33
8. Kapitel: Persönliches Dienstfahrzeug
Art. 34 Personen mit zugeteiltem persönlichem Dienstfahrzeug
Art. 35 Zuteilungsstufen
Art. 36 Beschaffung und Fahrzeugzuteilung
Art. 37 Haltedauer und Rückgabe
Art . 38 Verwendung des persönlichen Dienstfahrzeugs
Art. 39 Dienstfahrten und Privatfahrten
Art. 40 Fahrerinnen und Fahrer
Art. 41 Fahrberechtigung bei Privatfahrten
Art. 42 Verwendung des persönlichen Dienstfahrzeugs bei Tätigkeiten im Ausland
Art. 43 Immatrikulation und Kontrollschilder
Art. 44 Haftung
Art. 45 Generalabonnement der SBB
9. Kapitel: Ausführungsbestimmung
Art. 46
10. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 47 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. November 2024
Art. 48 Aufhebung
Art. 49 Inkrafttreten
Anhang 1
Ansatz der Vergütungen
Fr. | ||
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1 | Die Vergütungen bei Unterkunft am Arbeitsort betragen: | |
1.1 |
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1.2 |
| 110.— |
2 | Die Vergütung bei Unterkunft in Kasernen, provisorischen Einrichtungen sowie Gebäuden und Anlagen der öffentlichen Verwaltung während Dienstreisen nach den Artikeln 27 Absatz 2, 32 Absatz 2 und 33 Absatz 2 beträgt pro Übernachtung | 17.— |
3 | Die Vergütung von Mahlzeiten beträgt: |
|
3.1 |
| 17.— |
3.2 |
| |
| ||
| 7.— | |
| 10.— | |
| ||
| 15.— | |
| 30.— | |
3.3 |
| |
| 15.— | |
| 30.— | |
4 | Die Vergütung für die dienstliche Benützung privater Motorfahrzeuge nach Artikel 31 Absatz 1 beträgt pro Jahr pauschal |
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Anhang 2
Zuteilungsstufen
Zuteilungsstufe |
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Einsatzgruppe 3 | |||