Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im&nb... (412.101.221.21)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im&nb... (412.101.221.21)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im Berufsfeld Gebäudetechnikplanung
1. Abschnitt: Gegenstand, Berufe und Dauer
Art. 1 Berufe und Berufsbild
Art. 2 Dauer und Beginn
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
Art. 4 Handlungskompetenzen
3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
Art. 5
4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
Art. 6 Bildung in beruflicher Praxis
Art. 7 Berufsfachschule
Unterricht | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | Total |
| |||||
| 240 | 160 | – | – | 400 |
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Total Berufskenntnisse | 320 | 320 | 200 | 200 | 1040 |
| 120 | 120 | 120 | 120 | 480 |
| 40 | 40 | 40 | 40 | 160 |
Total Lektionen | 480 | 480 | 360 | 360 | 1680 |
Art. 8 Überbetriebliche Kurse
Lehrjahr | Kurse | Handlungskompetenzen | Anzahl Tage |
|---|---|---|---|
1 | 1 | gemeinsame Handlungskompetenzen a1: Gebäudetechnikprojekte planen a7: Bau- und Übergabeprozesse von Gebäudetechnikanlagen begleiten b1: Platzbedarf für die Installation von Gebäudetechnikanlagen ermitteln b2: Pläne und digitale Modelle erstellen berufsspezifische Handlungskompetenzen c1: Thermisches Energiekonzept erstellen d1: Lüftungskonzept erstellen | 8 |
2 | 2 | gemeinsame Handlungskompetenzen a1: Gebäudetechnikprojekte planen a6: Den Ausschreibungsprozess von Gebäudetechnikanlagen unterstützen a7: Bau- und Übergabeprozesse von Gebäudetechnikanlagen begleiten b1: Platzbedarf für die Installation von Gebäudetechnikanlagen ermitteln b2: Pläne und digitale Modelle erstellen b3: Schemas erstellen berufsspezifische Handlungskompetenzen c2: Wärme- und Klimakälteerzeugung planen c3: Wärme- und Klimakälteverteilung und -abgabe planen d1: Lüftungskonzept erstellen d2: Bauteile von Lüftungsanlagen dimensionieren d3: Lüftungseinführung planen e1: Ver- und Entsorgungskonzepte erstellen | 8 |
3 | 3 | gemeinsame Handlungskompetenzen a1: Gebäudetechnikprojekte planen a3: Schnittstellen und Abgrenzungen der gebäudetechnischen Anlagen zu anderen Gewerken definieren a5: Kosten der Gebäudetechnikanlagen berechnen und deren Wirtschaftlichkeit einschätzen a7: Bau- und Übergabeprozesse von Gebäudetechnikanlagen begleiten b1: Platzbedarf für die Installation von Gebäudetechnikanlagen ermitteln b2: Pläne und digitale Modelle erstellen berufsspezifische Handlungskompetenzen c1: Thermisches Energiekonzept erstellen c2: Wärme- und Klimakälteerzeugung planen c4: Bauteile von Heiz- und Klimakälteanlagen dimensionieren d1: Lüftungskonzept erstellen d2: Bauteile von Lüftungsanlagen dimensionieren d3: Lüftungsführungen planen d4: Speziallüftungsanlagen planen e1: Ver- und Entsorgungskonzepte erstellen e3: Abwasserentsorgung planen und dimensionieren e4: Gasversorgung planen und dimensionieren | 8 |
4 | 4 | gemeinsame Handlungskompetenzen a5: Kosten der Gebäudetechnikanlagen berechnen und deren Wirtschaftlichkeit einschätzen a7: Bau- und Übergabeprozesse von Gebäudetechnikanlagen begleiten berufsspezifische Handlungskompetenzen c1: Thermisches Energiekonzept erstellen c2: Wärme- und Klimakälteerzeugung planen c4: Bauteile von Heiz- und Klimakälteanlagen dimensionieren d1: Lüftungskonzept erstellen d2: Bauteile von Lüftungsanlagen dimensionieren e2: Trinkwasserversorgung planen und dimensionieren e3: Abwasserentsorgung planen und dimensionieren e4: Gasversorgung planen und dimensionieren | 8 |
Total | 32 | ||
5. Abschnitt: Bildungsplan
Art. 9
6. Abschnitt: Fachliche Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
Art. 10 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Art. 11 Höchstzahl der Lernenden
7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentationen
Art. 12 Lerndokumentation
Art. 13 Bildungsbericht
Art. 14 Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule
Art. 15 Leistungsdokumentation in den überbetrieblichen Kursen
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
Art. 16 Zulassung
Art. 17 Gegenstand
Art. 18 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
Position | Handlungskompetenzbereiche | Gewichtung |
|---|---|---|
1 | Planen von Gebäudetechnikanlagen | 40 % |
2 | Berufsspezifischer Handlungskompetenzbereich | 40 % |
3 | Fachgespräch | 20 % |