Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee (772.310)
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee

(Vom 2. Juli 1969) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone Luzern, Schwyz und Zug über die Fischerei im Zugersee 3 bei. II. Nach dem Inkrafttreten dieses Konkordates ist das Konkordat vom 28. Mai
1925 betreffend die Fischerei im Zugersee aufgehoben. III. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. IV. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 GS 15-646.
2 SRSZ 100.000.
3 SRSZ 772.310.1.
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