Verordnung über den Sport (681.211)
CH - SZ

Verordnung über den Sport

(Vom 18. Dezember 2018) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf das Bundesgesetz über die die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 3 , beschliesst 4 :

I. Allgemeines

§ 1 5 Sportförderkonzept

1 Der Regierungsrat erlässt ein kantonales Sportförderkonzept.
2 Dieses umschreibt die Sportförderung in den Bereichen Breitensport, Leistungs - sport und Sportinfrastruktur.

§ 2 6 Schulsport

1 Der Erziehungsrat erlässt im Schulbereich die für den Vollzug der Bundesgesetz - gebung über die Förderung von Sport und Bewegung erforderlichen Weisungen.
2 Das Bildungsdepartement führt die Aufsicht über den Bewegungs- und Sport - unterricht in der Schule.

§ 3 7 Jugend+Sport

a) Kommission
1 Der Regierungsrat wählt eine «Jugend+Sport»-Kommission mit höchstens elf Mitgliedern, in der interessierte Verbände und Institutionen vertreten sind und die beratend tätig ist.
2 Das Bildungsdepartement erlässt Richtlinien über den Geschäftsgang und den Aufgabenbereich der «Jugend+Sport»-Kommission.

§ 4 8 b) Aufsicht

Das Bildungsdepartement führt die Aufsicht über das Programm «Jugend+Sport».

§ 5 9 c) Durchführung

1 Die Durchführung des Programms «Jugend+Sport» sowie die Leitung der «Ju - gend+Sport»-Kommission obliegen dem Amt für Volksschulen und Sport.
2 Lagerung, Wartung und Versand des «Jugend+Sport»-Materials besorgt die Re - tablierungsstelle des Amtes für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Sie kontrolliert

III. Schlussbestimmungen

§ 17 Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten

1 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden aufgehoben:
a) Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Turnen und Sport vom 4. August 1975 11 ;
b) Verordnung über den Fonds zur Förderung des Sports vom 29. November
1994 12 .
2 Diese Verordnung wird im Amtsblatt publiziert und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
3 Sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 13
1 GS 24-40 mit Änderungen vom 10. November 2020 (Geldspielverordnung, GS 26-26b).
2 Erlasstitel in der Fassung vom 10. November 2020.
3 SR 415.0.
4 Ingress in der Fassung vom 10. November 2020.
5 Überschrift, Abs. 1 und 2 in der Fassung vom, Abs. 3 aufgehoben am 10. November 2020.
6 Überschrift, Abs. 1 und 2 in der Fassung vom, Abs.3 aufgehoben am 10. November 2020.
7 Überschrift, Abs. 1 und 2 in der Fassung vom 10. November 2020.
8 Überschrift und Abs. 1 in der Fassung vom 10. November 2020.
9 Überschrift, Abs. 1 und 2 in der Fassung vom, Abs.3 aufgehoben am 10. November 2020.
10 Aufgehoben am 10. November 2020.
11 GS 16-689.
12 GS 18-489.
13 Änderungen vom 10. November 2020 am 1. Januar 2021 (Abl 2020 2843) in Kraft getreten.
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