Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen
(Vom 18. November 2020) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 7 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 des Einführungsgesetzes über die Fami - lienzulagen vom 26. Juni 2008 2 , nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regie - rungsrates, beschliesst:
§ 1 Höhe der Familienzulagen
1 Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat.
2 Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.
§ 2 Beitragssatz
Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt 1.3 Prozent der bei - tragspflichtigen Einkommen.
§ 3 Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 3
2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsamm - lung aufgenommen.
3 Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 2016 4 aufgehoben.
1 GS 26-32.
2 SRSZ 370.100.
3
4 GS 24-82.
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