Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
                            (Vom 18. Dezember 2019)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf §  49  Abs.  1   Bst.  c der Kantonsverfassung (KV), nach Einsicht in Be  -  richt und Vorlage des Regierungsrates,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt der interkantonalen Vereinbarung betreffend die ge -
                            meinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 KV. Er
                            wird  mit  dem  Konkordatstext  im  Amtsblatt  veröffentlicht  und  nach  Inkraft  -  treten in die Gesetzsammlung aufgenommen.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 25-70.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   1. Juni 2020 (Abl 2020 1315).