Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
(Vom 15. September 2010) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei-
Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November 2009 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultat iven Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 22-115.
2 SRSZ 100.000.
3 Teilinkraftsetzung (ohne Absc hnitt II.) am 30. November 2010 (Abl 2010 2778). Abschnitt II. ist per 13. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
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