Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
(Vom 16. März 2005) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Vereinbarung über die interkantonale Zusam-
menarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1. Juli 2003 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1
der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 2 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 21-14.
2 1. Januar 2010 (Abl 2010 4).
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