Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
(Vom 28. Februar 1974) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 beschliesst:
1.
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November
1973 über den Salzverkauf in der Schweiz 3 bei.
2.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
3.
Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlas- se, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal, 4 aufge- hoben.
4.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 5 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 16-382.
2 GS 3-161.
3 GS 16-383.
4 GS 15-624.
5
1 . Oktober 1975 (GS 16-382).
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