Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den... (453.120)
CH - SZ

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk

Linthwerk
1 (Vom 25. April 2001/11. September 2002) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwi-

schen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linth- werk 3 (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.

2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstex- tes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 4 in die Gesetzsamm- lung aufgenommen.
1 Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.
2 SRSZ 100.000.
3 SRSZ 453.120.1.
4 Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650) in Kraft getreten.
Markierungen
Leseansicht