Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft
                            SRSZ 1.2.2006  1  betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft  1  (Vom 6. Februar 2002)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt  auf  §  42  der  Kantonsverfassung,  2    nach  Einsicht  in  den  Bericht  des  Regierungsrates,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat betreffend die Schweizerische
                            Hochschule für Landwirtschaft bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung  unterstellt.  Er  wird  im  Amtsblatt  veröffentlicht  und  nach  Inkrafttreten  3   in die Gesetzsammlung aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                            1   GS 21-1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Am 1. Januar 2006 (Abl 2006 34  )   in Kraft gesetzt.