Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft
SRSZ 1.2.2006 1 betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft 1 (Vom 6. Februar 2002) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat betreffend die Schweizerische
Hochschule für Landwirtschaft bei.
2. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 GS 21-1.
2 SRSZ 100.000.
3 Am 1. Januar 2006 (Abl 2006 34 ) in Kraft gesetzt.
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