Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Etzelwerkkonzession
(Vom 14. Mai 1929) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Regierungsrates vom 27. April 1929, auf Antrag des Regierungsrates vom 27. April 1929, beschliesst:
1.
Es werden folgende Übereinkommen genehmigt: a) Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasser- kräfte der SihI beim Etzel (Etzelwerkkonzession); b) Vereinbarung zwischen dem Kanton Schwyz und den Schweizerischen Bun- desbahnen zum Vertrag über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (kantonaler Zusatzvertrag zur Etzelwerkkonzession); c) Vereinbarung zwischen dem Bezirk Einsiedeln und den Schweizerischen Bundesbahnen zum Vertrag über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Einsiedler Zusatzvertrag zur Etzelwerkkonzession); d) Vereinbarung zwischen dem Bezirk Höfe und den Schweizerischen Bundes- bahnen zum Vertrag über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Et- zel (Höfner Zusatzvertrag zur Etzelwerkkonzession).
2.
Der Regierungsrat wird mit der Vollziehung beauftragt.
1 GS 10-557.
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