Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über d... (573.110)
    CH - SZ

    Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel

    SRSZ 31.1.2000 1 über die Kontrolle der Heilmittel 1 (Vom 26. Oktober 1972) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

    1.

    Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel vom 3. Juni 1971 3 bei.

    2.

    Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    3.

    Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkraft- treten 4 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
    1 GS 16-188.
    2 SRSZ 100.000.
    3 SRSZ 573.110.1
    4

    22. Dezember 1972 (Abl 1972 1280).

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