Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
(Vom 26. Juni 2014) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 49 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den schwei-
zerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) v om 20 . Juni 2013 2 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 35 der Kan-
tonsverfassung unterstellt . Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenom- men. 3
1 GS 24 -14.
2 GS 24 -14a; SRSZ 631.510.1.
3 1. November 2014 (Abl 2014 2454).
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