Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
SRSZ 31.1.2000 1 Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz 1 (Vom 8. Februar 1979) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 beschliesst:
1.
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt des Kantons Schwyz zum Kon- kordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz zu erklären.
2 Der beiliegende Konkordatstext wird genehmigt.
2.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
3.
Dieser Beschluss wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten des Konkordates in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 17-296.
2 SRSZ 100.000.
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