Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
(Vom 27. November 2003) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Grün-
dung einer interkantonalen Umweltagentur bei.
2. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufge- nommen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 Abl 2003 1924.
2 SRSZ 100.000.
3 Am 5. April 2004 in Kraft getreten (Abl 2005 186).
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