Kantonsratsbeschluss über eine Erhöhung des Dotationskapitals der Kantonalbank Schwyz
(Vom 6. Dezember 1990) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf §§ 4 und 15 Buchstabe c des Gesetzes über die Kantonalbank Schwyz, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I.
1. Das Dotationskapital der Kantonalbank Schwyz darf auf 200 Millionen Fran-
ken erhöht werden.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt, die Art und die Bedingun-
gen der Kapitalbeschaffung im Einvernehmen mit dem Bankrat festzusetzen. II.
1 Der Kantonsratsbeschluss vom 25. März 1981 über eine Erhöhung des Dotati- onskapitals der Kantonalbank Schwyz 3 wird aufgehoben.
2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
3 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
1 GS 18-74.
2 SRSZ 321. 100.
3 GS 17-340.
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