Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
                            (Vom 16. Februar 2005)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf §§ 40 Bst. h und 42 der Kantonsverfassung,  2   nach Einsicht in den  Bericht des Regierungsrates,  beschliesst:  I.  Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und  Stiftungsaufsicht bei.  II.  Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der  Kantonsverfassung unterstellt.  Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttre-  ten in die Gesetzsammlung aufgenommen.  Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 21-8.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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