Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
(Vom 16. Februar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf §§ 40 Bst. h und 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei. II. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttre- ten in die Gesetzsammlung aufgenommen. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. 3
1 GS 21-8.
2 SRSZ 100.000.
3
1. Juli 2005 (Abl 2005 1674.
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