Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen
St. Gallen 1 (Vom 15. September 2010) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung betref-
fend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativ en Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 22-117.
2 SRSZ 100.000.
3 Am 1. Januar 2011 (Abl 2010 2779) in Kraft getreten.
Feedback