Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) und über den Austritt aus der bisherigen Vereinbarung
Universitätsvereinbarung, IUV) und über den Austritt aus der bisherigen Verein - barung 1 (Vom 27. Mai 2020) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung 2 , nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge
an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Uni - versitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019 bei.
2. Der Kanton Schwyz erklärt rückwirkend per 31. Dezember 2019 den Austritt
aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar
1997. Der Austritt erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Interkantonalen Universitätsvereinbarung über die Beiträge an die Aus - bildungskosten von universitären Hochschulen (IUV) vom 27. Juni 2019.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
4. Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäss § 34 und § 35 der Kan -
tonsverfassung. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen. 3
1 GS 26 -12.
2 SRSZ 100.100.
3 1. September 2020 (Abl 2020 2147).
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