Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Übergangskonzession auf der Basis der bestehenden Etzelwerkkonzession und der dazugehörenden Zusatzverträge und der Wasserrechtsverleihung der Bezirke Einsiedeln und Höfe sowie die Verleihung einer Übergangskonzession für die Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk für die Übergangszeit vom 13. Mai 2017 bis 31. Dezember 2022 an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
                            träge und der  Wasserrechtsverleihung  de r  Bezirke   Einsiedeln   und Höfe sowie die  Verleihung  einer  Übergangskonzession  für  die  Ausnü  tzung  von  Zürichseewasser  im Etzelwerk für die Übergangszeit vom 13. Mai 2017 bis 31.   Dezember  2022  an die   Schweizerischen Bundesbahnen SBB  1  (Vom  13. April 2016)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  auf  das  Gesuch  der  Bezirksräte  Einsiedeln    und  Höfe    um  Genehmigung  der  von  den  Bezirken    Einsiedeln    und  Höfe  am  28.   Februar  2016  erteilten  Übergangs-  konzession auf der Basis der bestehenden Etzelwerkkonzession und der dazuge-  hörenden  Zusatzverträge  an  die  Schweizerischen  Bundesbahnen  SBB  sowie  die  Verleihung einer Übergangskonzession auf der Basis der bestehenden Pumpko  n-  zession für die Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk,    nach Einsicht in  Bericht und Vorlage des Regierungsra  tes,  beschliesst:  I.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die  Übergangskonzession  d  er  Bezirke  Einsiedeln    und  Höfe  auf  der  Basis  der  bestehenden  Etzelwerkkonzession  und  der  dazugehörenden  Zusatzverträge  für  die Zeit vom 13.   Mai 2017 bis 31.   Dezember 2022 wird  genehmig  t.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der  Schweizerischen  Bundesbahnen  SBB  wird  d  ie  Pumpkonzession  für  die  Ausnützung  von  Zürichseewasser  im  Etzelwerk  für  den  Zeitraum  vom  13.   Mai
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2017  bis  31.   Dezember  2022  auf  der  Basis  der  bestehenden  Pumpkonzession  verliehen.  II.  Dieser  Beschluss  wird    im  Amtsblatt  veröffentlicht  und  in  die  Gesetzsammlung  aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS   24-  66.