Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Übergangskonzession auf der Basis der bestehenden Etzelwerkkonzession und der dazugehörenden Zusatzverträge und der Wasserrechtsverleihung der Bezirke Einsiedeln und Höfe sowie die Verleihung einer Übergangskonzession für die Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk für die Übergangszeit vom 13. Mai 2017 bis 31. Dezember 2022 an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
träge und der Wasserrechtsverleihung de r Bezirke Einsiedeln und Höfe sowie die Verleihung einer Übergangskonzession für die Ausnü tzung von Zürichseewasser im Etzelwerk für die Übergangszeit vom 13. Mai 2017 bis 31. Dezember 2022 an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB 1 (Vom 13. April 2016) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, auf das Gesuch der Bezirksräte Einsiedeln und Höfe um Genehmigung der von den Bezirken Einsiedeln und Höfe am 28. Februar 2016 erteilten Übergangs- konzession auf der Basis der bestehenden Etzelwerkkonzession und der dazuge- hörenden Zusatzverträge an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB sowie die Verleihung einer Übergangskonzession auf der Basis der bestehenden Pumpko n- zession für die Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsra tes, beschliesst: I.
1 Die Übergangskonzession d er Bezirke Einsiedeln und Höfe auf der Basis der bestehenden Etzelwerkkonzession und der dazugehörenden Zusatzverträge für die Zeit vom 13. Mai 2017 bis 31. Dezember 2022 wird genehmig t.
2 Der Schweizerischen Bundesbahnen SBB wird d ie Pumpkonzession für die Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk für den Zeitraum vom 13. Mai
2017 bis 31. Dezember 2022 auf der Basis der bestehenden Pumpkonzession verliehen. II. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 24- 66.
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