Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)
(Vom 23. Mai 2007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 1 nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkanto nalen Vereinbarung über die Regulie-
rung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV) bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultat iven Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Vereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 2 in die Gesetzsammlung aufge- nommen.
1 GS 21-128.
2 In Kraft getreten am 1. Januar 2009 (Abl 2009 67).
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