Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau
Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau
1 (Vom 27. Juni 2007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, auf das Gesuch des Bezirksrates Gersau um Genehmigung der von der Bezirks- gemeinde Gersau am 11. März 2007 erteilten Wasserrechtsverleihung an die Camenzind + Co. AG, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches, in der Gefällsstufe zwischen der Entnahmestelle auf Kote 610 m ü. M. und der Rückgabestelle in den mittleren Dorfbach auf Kote 485 m ü. M. in Gersau, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I. Die vorliegende Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau wird mit dem in Ziff. ll aufgeführten Vorbehalt genehmigt. II. Vorbehalten bleibt bei Art. 5: Der jährliche Wasserzins richtet sich nach § 39 kant. WRG. lll. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der Kon- zession in die Gesetzsammlung aufgenommen. 2
1 GS 21-133.
2 Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007.
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