Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
(Vom 24. Mai 2000) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau tech-
nischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultat iven Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 Abl 2000 808.
2 SRSZ 100.000.
3
4. Februar 2003 (Abl 2003 498).
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