Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für die Nutzung der Wasserkraft an der Muota und Seewern in der Gefällsstufe zwischen dem Einlauf der Seewern in die Muota beim Langensteg und dem Beginn des Unterwasserkanals in die Muota von der Holcim AG auf das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS)
zwischen dem Einlauf der Seewern in die Muota beim Langensteg und dem Beginn des Unterwasserkanals in die Muota von der Holcim AG auf das Elektrizi- tätswerk Schwyz (EWS)
1 (Vom 27. Juni 2007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, auf das Gesuch des Bezirksrates Schwyz vom 26. März 2007 um Genehmigung der von der Bezirksgemeinde Schwyz am 11. März 2007 beschlossenen Konzes- sionsübertragung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I. Die Übertragung der Konzession zur Nutzung der Wasserkraft an der Muota und Seewern in der Gefällsstufe zwischen dem Einlauf der Seewern in die Muota beim Langensteg und dem Beginn des Unterwasserkanals in die Muota, Abände- rung vom Kantonsrat genehmigt am 28. Juni 1960, 2 von der Holcim AG an das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) wird genehmigt. 3 II. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 21-132.
2 GS 14-395.
3 Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007.
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