Monitoring Gesetzessammlung

Gesetz über den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungsweg (624.510)

CH - SZ

Gesetz über den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungsweg (624.510)

Gesetz über den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungsweg

(Vom 25. Juni 1992) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz beschliesst:

§ 1 Zweck

Der Kanton Schwyz fördert den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungs- weg, indem er Kantonseinwohnern den B esuch von geeigneten Kursen erleich- tert.

§ 2 Vereinbarungen

Der Regierungsrat ist befugt, mit anderen Kantonen und öffentlichen oder priv a- ten Institutionen Vereinbarungen abzuschliessen.

§ 3 2 Schlussbestimmungen

1 Dieses Gesetz unterliegt dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 der Kantons- verfassung.
2 Es wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsam m- lung aufgenommen.
3 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. 3
1 Dieses Gesetz wurde als dem fakultativen Referendum unterstehende Verordnung erlassen: GS
18- 226 mit Änderungen vom 17. D ezember 2013 (RRB Anpassung an neue Kantonsverfassung, GS 23 -97) .
2 Abs. 1 und 2 in der Fassung vom 17. Dezember 201 3.
3 1. September 1992 (Abl 1992 1042) ; Änderungen vom 17. Dezember 2013 am 1. Januar 2014 (Abl 2013 2974) in Kraft getreten .
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht