Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen
SRSZ 1.2.2024 1 kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen 1 (Vom 14. Dezember 2022) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung 2 , nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der I nterkantonalen Vereinbarung über die kantonalen
Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 201 4 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er ist befugt, den Anhang
der Vereinbarung an die aktuellen Datengrundlagen anzupassen.
3. Dieser Beschluss unterst eht dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 der Kan-
tonsverfassung. Er wird mit der interkantonalen Vereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 24 -99.
2 SRSZ 100.100.
3 1. April 2023 (Abl 2023 742 ).
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