Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz
Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz Vom 14. Juni 2022 (Stand 25. Februar 2023) Der Grosse Rat des Kantons Bern, der Kantonsrat des Kantons Solothurn, der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, der Landrat des Kantons Basel-Land - schaft, der Grosse Rat des Kantons Aargau und das Parlament des Kantons Jura vereinbaren:
§ 1 Zweck
1 Die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) bezweckt, die gegenseitige Information der nordwestschweizerischen Kantonsparlamente zu fördern und regionale Fragen zu begleiten und zu beraten. Hierfür werden thematische Tagungen organisiert.
2 Sie kann sich öffentlich zu aktuellen Themen äussern und Erklärungen, im Besonderen zuhanden der Nordwestschweizer Kantonsparlamente, der Nord - westschweizer Kantonsregierungen und der Nordwestschweizer Regierungs - konferenz (NWRK), abgeben.
§ 2 Zusammensetzung
1 Die IPK setzt sich aus den Präsidentinnen oder Präsidenten, den 1. Vizeprä - sidentinnen oder Vizepräsidenten sowie je 3 ständigen Mitgliedern der 6 Kantonsparlamente zusammen.
2 Die ständigen Mitglieder werden von den einzelnen Kantonsparlamenten gewählt.
§ 3 Arbeitsausschuss
1 Die ständigen Mitglieder der IPK bilden den Arbeitsausschuss.
2 Der Arbeitsausschuss bereitet namentlich die Jahrestagung und die Erklärun - gen vor.
§ 4 Vorsitz
1 Der Vorsitz der IPK wechselt alle 2 Jahre per 1. Januar in folgendem Turnus: Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Basel-Stadt, Jura, Bern.
2 Der oder die Vorsitzende der IPK präsidiert gleichzeitig den Arbeitsaus - schuss. Die Wahl erfolgt durch die IPK. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.023
§ 5 Tagungen
1 Es findet jährlich eine Tagung der IPK statt, in der Regel jeweils am letzten Freitag im Oktober.
2 Sie steht allen Mitgliedern der angeschlossenen Kantonsparlamente offen.
§ 6 Erklärungen
1 Der Arbeitsausschuss legt die Erklärungen der IPK zur Beschlussfassung vor.
2 Die IPK beschliesst die Erklärungen mit einer 2/3-Mehrheit, wobei aus jedem Kanton mindestens 2 befürwortende Stimmen nötig sind.
§ 7 Sekretariat
1 Die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft, die auch das Sekretariat der NWRK betreut, führt das Sekretariat der IPK.
2 Das Sekretariat hat für einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen der IPK, anderen interparlamentarischen Organisationen, insbesondere der In - terkantonalen Legislativkonferenz (ILK), sowie der NWRK zu sorgen.
§ 8 Kosten
1 Zur Deckung der Sekretariatskosten für die IPK und die NWRK entrichten die Konferenzkantone jährliche Pauschalbeiträge an den Kanton Basel-Land - schaft.
2 Die NWRK legt die Beträge, die für jeden Kanton gleich hoch sind, jährlich fest.
§ 9 Sprache
1 Die Referate und Voten an den Tagungen werden simultan übersetzt. Die Einladungen zu den Tagungen und die Erklärungen werden zweisprachig ab - gefasst; bei anderen Dokumenten mit öffentlichem Charakter kann dies eben - falls erfolgen.
2 Die IPK erstattet dem ausrichtenden Kanton die Kosten für die Simultanüber - setzungen an den Tagungen bis zu einem Betrag von maximal 1 Jahresbeitrag eines Mitgliedkantons.
3 Die Korrespondenz des Sekretariats erfolgt in deutscher Sprache.
4 Französischsprachige Mitglieder der Konferenz können sich der französi - schen Sprache bedienen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.023
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
14.06.2022 25.02.2023 Erlass Erstfassung GS 2023.023 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.023
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 14.06.2022 25.02.2023 Erstfassung GS 2023.023 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2023.023
1/1 Erlasstitel Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz SGS -Nr. 131.9 GS -Nr. 2023 .023 Erlassdatum 14.0 6.2022 ( BL: 2022/365, Revision Vereinbarung IPK NWCH , Beitritt JU ) In Kraft seit 25.02.2023 > Übersicht Gesetzessammlung des Kantons BL Hinweis: Die Links führen in der Regel zum Landratsprotokoll (2. Lesung), woselbst weitere Links auf die entsprechende Landratsvorlage, auf den Kommis sionsbericht an den Landrat und das Landratsprotokoll der 1. Lesung zu finden sind. > Mehr Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend) Datum GS -Nr. In Kraft seit Dazugehörige Landratsvorlage/Bemerkungen Mit diesem Erlass aufgehoben wurde: Erlasstitel Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz GS -Nr. 2021.086 Erlassdatum 05.03.2021 (BL: 2021/224, Revision Vereinbarung IPK NWCH) Dauer 01.01.2022- 23.02.2023 Mit diesem Erlass aufgehoben wurde: Erlasstitel Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz GS -Nr. 26.881 Erlassdatum 05.06.1978 ( 1978/ 649, Abschluss Vereinbarung IPK NWCH) Dauer 07.12. 1978– 31.12.2021
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