Regierungsratsbeschluss betreffend die Fristverlängerung zur Inkraftsetzung der Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden
Regierungsratsbeschluss betreffend die Fristverlängerung zur Inkraftsetzung der Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden * vom 17. September 2024 (Stand 1. Dezember 2024) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 65 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 177 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 Fristverlängerung 1 Den Gemeinden Buochs, Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf wird gestützt auf Art. 177 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) 2 ) eine Frist - verlängerung bis am 31. Dezember 2026 zur Inkraftsetzung der Anpas - sung ihrer Zonenpläne sowie ihrer Bau- und Zonenreglemente an das Planungs- und Baugesetz gewährt. 1a Der Gemeinde Beckenried wird gestützt auf Art. 177 Abs. 2 PBG eine Fristverlängerung bis am 31. Dezember 2026 zur Inkraftsetzung der An - passung ihres Zonenplans sowie ihres Bau- und Zonenreglements an das Planungs- und Baugesetz gewährt. * 2 Für diese Gemeinden ist Art. 177 Abs. 4 PBG bis am 31. Dezember 2026 nicht anwendbar. Baubewilligungsverfahren sind bis zum Inkraft - treten des neuen Zonenplans sowie Bau- und Zonenreglements jeweils nach bisherigem Recht abzuwickeln. * 1) NG 611.1 2) NG 611.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 17.09.2024 01.10.2024 Erlass Erstfassung 2024-027 29.10.2024 01.12.2024 Erlasstitel geändert 2024-037 29.10.2024 01.12.2024 Ziff. 1 Abs. 1a eingefügt 2024-037 29.10.2024 01.12.2024 Ziff. 1 Abs. 2 geändert 2024-037 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 17.09.2024 01.10.2024 Erstfassung 2024-027 Erlasstitel 29.10.2024 01.12.2024 geändert 2024-037 Ziff. 1 Abs. 1a 29.10.2024 01.12.2024 eingefügt 2024-037 Ziff. 1 Abs. 2 29.10.2024 01.12.2024 geändert 2024-037 3
Feedback