Gegenrechtserklärung im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Zürich
                            Gegenrechtserklärung  im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Zürich  vom 29. August 1994 (Stand 1. November 1994)  Mit Ermächtigung des Regierungsrates des Kantons St.Gallen vom 5. Juli 1994  1  gibt das Baudepartement für den Kanton St.Gallen folgende Erklärung ab:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen wird bei der Vergabe von Bauarbeiten sowie der Lieferung  von Materialien für solche Arbeiten nach der Verordnung über die Vergebung  von  staatlichen  Bauarbeiten  3  , die  der Staat ausführen  lässt, Bewerber  mit Ge  -  schäftssitz im Kanton Zürich gleich behandeln wie Bewerber mit Geschäftssitz im  Kanton St.Gallen, solange der Kanton Zürich Gegenrecht hält. Sollte der Kanton  St.Gallen diese Praxis ändern wollen, wird er dies dem Kanton Zürich sechs Mo  -  nate im voraus schriftlich anzeigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Diese Regelung gilt ab 1.  November 1994. Der Kanton Zürich hat am 8.  Septem  -  ber 1994 eine entsprechende Erklärung abgegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Regierungsratsbeschluss 1994/1043; in der Gesetzessammlung nicht veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1. November 1994.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 20–65 (sGS  736.1  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  29–63  29.08.1994  01.11.1994  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29.08.1994  01.11.1994  Erlass  Grunderlass  29–63