Bundesbeschluss
Bundesbeschluss
über einen Verpflichtungskredit für die Schweizer Beteiligung an der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 76 Absatz 3 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Mai 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 1201
Art. 1
Für die Schweizer Beteiligung nach dem Staatsvertrag vom 17. Mai 2024 ³ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee wird ein Verpflichtungskredit von 1040,40 Millionen Franken bewilligt.
³ BBl 2024 1205
Art. 2
¹ Dem Verpflichtungskredit liegen die folgenden Bemessungsgrössen zugrunde:
a.
für Bauleistungen, je nach Leistungsort, der Stand des vom Bundesamt für Statistik publizierten Baupreisindexes für den Tiefbau Gesamtschweiz 2020 vom 31. Dezember 2021 (102.6 Punkte; Basis Okt. 2020: 100 Punkte) sowie des von der Statistik Austria publizierten Baupreisindex für den Tiefbau Revision 2020 (Gesamtwert) vom 31. Dezember 2021;
b.
für alle anderen Leistungen und Kosten der arithmetische Mittelwert des vom Bundesamt für Statistik publizierten Landesindex der Konsumentenpreise und des von der Statistik Austria publizierten Verbraucherpreisindex vom 31. Dezember 2021;
c.
eine Teuerungsannahme von jährlich 2 Prozent.
² Der Bundesrat kann gestützt auf Artikel 5 des Alpenrheingesetzes vom … ⁴ den Verpflichtungskredit erhöhen.
⁴ BBl 2024 …
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Schweizer Beteiligung an der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Entwurf)
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