Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
An Ursula Freckmann, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.
Auf die Beschwerde vom 15. September 2023 (Geschäftsnummer 7B_635/2023) hat das Bundesgericht am 4. März 2024 entschieden:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtskosten von 800 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt
Eine Kopie des Urteils steht Ihnen in der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1000 Lausanne 14, zur Verfügung.
Das vollständige Urteil kann in anonymisierter Form elektronisch über die Website des Bundesgerichts (
www.bger.ch
) eingesehen werden.
8. Mai 2024 | Im Auftrag des Präsidenten der II. strafrechtlichen Abteilung Die Bundesgerichtskanzlei |
Bundesrecht
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