Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2022
Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2022
vom 1. Juni 2023
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2013 ¹ über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. März 2023 ² ,
beschliesst:
¹ SR 742.140
² Im BBI nicht veröffentlicht
Art. 1
Die Rechnung des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur für das Jahr 2022 wird genehmigt. Sie schliesst ab mit:
a.
einem Ertragsüberschuss von 1 171 379 407 Franken in der Erfolgsrechnung;
b.
einem Ausgabenüberschuss von 3 754 583 933 Franken in der Investitionsrechnung;
c.
einer Bevorschussung in der Höhe von 5 827 479 387 Franken, einem altrechtlichen Verlustvortrag von 5 820 883 359 Franken und einer Gewinnreserve von 1 171 775 375 Franken in der Bilanz.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 31. Mai 2023 Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 1. Juni 2023 Der Präsident: Martin Candinas Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2022
Feedback