Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021
                            Bundesbeschluss II  über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 1. Juni 2022
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2013 ¹  über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. März 2022 ² ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹   SR  742.140
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²  Im BBI nicht veröffentlicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Rechnung des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur für das Jahr 2021 wird genehmigt. Sie schliesst ab mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einem Ertragsüberschuss von 720 296 078 Franken in der Erfolgsrechnung;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einem Ausgabenüberschuss von 3 890 799 942 Franken in der Investitionsrechnung;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer Bevorschussung in der Höhe von 6 577 061 880 Franken, einem altrechtlichen Verlustvortrag von 6 720 465 852 Franken und einer Gewinnreserve von 899 978 462 Franken in der Bilanz.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                | Nationalrat, 30. Mai 2022 Die Präsidentin: Irène Kälin Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 1. Juni 2022 Der Präsident: Thomas Hefti Die Sekretärin: Martina Buol | 
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021