Einstellungsverfügung
Einstellungsverfügung
(gemäss Art. 62 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht, SR 313.0 )
Mit Verfügung vom 21. März 2017 hat die ESTV das Verwaltungsstrafverfahren Nr. 16-167 gegen Linda MALICI, geb. 30. November 1994, von Basel, letztbekannter Wohnort: Talstrasse 56, 4112 Flüh, eröffnet.
Am 13. Juni 2024 erliess die ESTV gestützt auf Artikel 103 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG; SR 641.20 ) und Artikel 62 VStrR die Einstellungsverfügung EE2400052 mit dem folgenden Dispositiv:
1.
Das am 21. März 2017 gegen Linda MALICI eröffnete Strafverfahren Nr. 16-167 wird eingestellt.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3.
Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.
Da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist und trotz Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, wird diese Einstellungsverfügung in Anwendung von Artikel 34 a Absatz 1 Buchstabe a VStrR im Bundesblatt veröffentlicht.
21. Juni 2024 | Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Abteilung Recht |
Bundesrecht
Einstellungsverfügung. Eidgenössische Steuerverwaltung
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