Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 4. Juni 2024 Folgendes festgestellt:
1.
Die Erben von Antonio Augusto Braganca Batista sel. werden aufgefordert, unserer IV-Stelle innert 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Mahnung eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls nach Ablauf dieser Frist weiterhin keine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse bezeichnet wurde, werden wir eine beschwerdefähige Verfügung im Sinne einer Nichteintretensverfügung erlassen.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
20. Juni 2024 | IV-Stelle für Versicherte im Ausland |
Bundesrecht
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