Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud
                            Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom …
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2024 ² ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹   SR  101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²   BBl  2024  1408
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC) wird ein Verpflichtungskredit von 246,9 Millionen Franken bewilligt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹ Die Freigabe des Kredits erfolgt in zwei Tranchen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Umsetzung der ersten Tranche (Beschaffung und Aufbau) werden 103,2 Millionen Franken freigegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Freigabe der zweiten Tranche (Migration und Optimierung) im Umfang von 143,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ² Der Bundesrat kann Verschiebungen zwischen den freigegebenen Tranchen vornehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2025: +1.1 %
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ab 2026: +1.0 %
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud (Entwurf)