Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud
Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 1408
Art. 1
Für den Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC) wird ein Verpflichtungskredit von 246,9 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
¹ Die Freigabe des Kredits erfolgt in zwei Tranchen:
a.
Für die Umsetzung der ersten Tranche (Beschaffung und Aufbau) werden 103,2 Millionen Franken freigegeben.
b.
Die Freigabe der zweiten Tranche (Migration und Optimierung) im Umfang von 143,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.
² Der Bundesrat kann Verschiebungen zwischen den freigegebenen Tranchen vornehmen.
Art. 3
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +1.1 %
b.
ab 2026: +1.0 %
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud (Entwurf)
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