Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
                            Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR  412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR  412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für  KMU-Finanzexperte   mit eidgenössischem Diplom / KMU  -Finanz  expertin mit eidgenössischem Diplom    eingereicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                | 17. Juni 2024 | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation | 
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
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